Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Hinweise für Ruwer: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Ruwer
Die Satzungen der jeweiligen Ortsgemeinden können auf der Homepage der VG Ruwer unter https://www.ruwer.de/rathaus-politik/satzungen/ aufgerufen werden.
Die Satzungen der jeweiligen Ortsgemeinden können auf der Homepage der VG Ruwer unter https://www.ruwer.de/rathaus-politik/satzungen/ aufgerufen werden.
Online-Dienst
OZG_Hundesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Ruwer - Fachbereich 4 - Finanzen
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Karolin Probst
Frau Eva Steffes
Internet
Formulare
In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Haustier, Frauchen, Herrchen, Hundehaltung