Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 2 - Teilgebiet 2.1 - Finanzen
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nicole Wolff
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Gebäude: Rathaus - Flügel West
Fax: 02654 9402-70122
Telefon Festnetz: 02654 9402-122
E-Mail: nicole.wolff@maifeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Haushalt
- Finanzcontrolling
- Buchhaltung
- Abgaben
- Tax compliance
- Mieten / Pachten
- Förderangelegenheiten
- Spenden
- Forst / Fischerei
- Liegenschaften
Formulare
In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundehaltung, Frauchen, Haustier, Herrchen