Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft
Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft
Wenn Sie eine Gaststätte dauerhaft betreiben wollen, wird in einigen Bundesländern eine Anzeige vor Betriebsbeginn notwendig.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz