Explosionsgeschützte Geräte zertifizieren
Für Produkte in explosionsgefährdeten Bereichen sind grundsätzlich Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.
Beschreibung
Die Bereitstellung, Ausstellung oder erstmalige Verwendung von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche, sowie deren Komponenten und erforderlichen Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen wird im Produktsicherheitsgesetz geregelt.
Im Normalfall ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anhängen III bis IX der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX Richtlinie) durchzuführen.
Die Marktüberwachungsbehörde kann jedoch auf hinreichend begründeten Antrag genehmigen, dass Produkte in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, für die kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde, sofern die Verwendung dieser Produkte im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus- und Nutztieren oder von Gütern geboten ist. Diese Regelung gilt nur für das Hoheitsgebiet des betroffenen Landes und nicht für Komponenten. Die Anträge werden i.d.R. durch (Fach-)Firmen gestellt.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: explosionsgeschützte Geräte Zertifizierung
Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
Ansprechpartner
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Aktuelles
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gewährleistet als obere Landesbehörde eine funktionale Aufgabenwahrnehmung unter Berücksichtigung der regionalen Belange im Norden des Landes Rheinland-Pfalz. Sie ist insbesondere zuständig für Aufgaben der Gewerbeaufsicht , der Wasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, des Bodenschutzes-, der Raumordung und Landesplanung, des Naturschutzes, des Bauwesens sowie der Entschädigung und Enteignung.
Beschreibung
Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:
Seit Januar 2000 gewährleistet die SGD Nord als obere Landesbehörde die Durchführung von qualifizierten Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Kommunen aus den Regionen Mittelrhein und Trier. Zusammen mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung von Rheinland-Pfalz stehen die Überwachung der gewerberechtlichen Bestimmungen, der Boden-, Gewässer- und Naturschutz - und somit das Leben der Menschen in einer gesunden Umwelt - im Vordergrund der Arbeit der SGD Nord, die sich in folgende Aufgabenbereiche gliedert:
Gewerbeaufsicht
Der Gewerbeaufsicht obliegen insbesondere die Aufgaben des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes (Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen), der Anlagensicherheit, des Schutzes vor Chemikalien, biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen, des Strahlenschutzes sowie des technischen Verbraucherschutzes. Sie wird präventiv durch Beratung, überwachend durch Betriebsrevisionen und nachsorgend tätig.
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Die Aufgaben bestehen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Maßnahmen an Gewässern, Hochwasserschutz-, Wasserversorgungs-, Abwasser- und Abfallanlagen. Die SGD Nord weist durch Rechtsverordnung Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete aus. Darüber hinaus ist sie auch für die Sanierung von Altlasten zuständig. Als obere Fischereibehörde nimmt sie Aufgaben der Fischereiaufsicht sowie des Fischartenschutzes wahr. Zudem sind die Hochwassermeldezentren Mosel und Nahe-Lahn-Sieg hier angesiedelt.
Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen
Aufgabe der Abteilung ist es, die Belange der Raumordnung, des Naturschutzes und der baulich-städtebaulichen Entwicklung im Rahmen von Beteiligungs- oder Genehmigungsverfahren mit den räumlichen und rechtlichen Gegebenheiten auf ihre Umsetzbarkeit hin abzustimmen. Als obere Landesplanungs-, Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörde wirkt die SGD Nord darauf hin, dass die Anwendung des geltenden Rechts, trotz unterschiedlicher örtlicher Zuständigkeiten, möglichst einheitlich erfolgt, um das Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger berechenbar und transparent zu machen. Im Rahmen der „Baukulturinitiative für das Welterbe Oberes Mittelrheintal“ werden Projekte und Initiativen zur Förderung der Baukultur im Welterbegebiet vorbereitet und umgesetzt. Ferner obliegt der SGD Nord die Durchführung von Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sowie von Entschädigungsverfahren.
Welterbe Oberes Mittelrheintal
Das Aufgabengebiet der Projektgruppe ergibt sich aus dem Managementplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal. Dort sind die wesentlichen, von der UNESCO anerkannten Zielvorgaben für den Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaft genannt. Die Projektgruppe unterstützt die Arbeit von Frau Präsidentin Dagmar Barzen, der Bevollmächtigten für die Umsetzung des Managementplans, und übernimmt dabei u.a. Koordinierungs- und Informationsaufgaben bezüglich aller Planungen und Projekte, die sich auf das Welterbegebiet auswirken können.
Einheitlicher Ansprechpartner
Die SGD Nord hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.
Adresse
Hausanschrift
Stadttheater
Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift
Postfach 20 03 61
56003 Koblenz
Öffnungszeiten
Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Antragsinhalt formlos (schriftlich):
- Beschreibung und Konkretisierung des Produkts inkl. der geplanten Abweichung
- handelt sich es um ein Inverkehrbringen einzelner Geräte, Schutzsysteme oder Vorrichtungen (Sonderanfertigungen) oder
- die Modifizierung von bereits in Verkehr gebrachten Geräten, Schutzsystemen oder Vorrichtungen beim Betreiber durch einen Dienstleister
Nachweise:
- dass ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 94/9/EG einen unverhältnismäßigen Aufwand bzw. eine unverhältnismäßige Verzögerung bedeuten würde bzw. dass die Verwendung der Produkte im Interesse des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes liegt, wobei dieses Interesse z. B. durch die Verzögerung infolge der Konformitätsbewertungsverfahren behindert werden kann,
- die Sicherheit der Produkte auf andere Weise (z. B. besonders geschultes Personal, Abnahmeprüfung durch eine ZÜS) gewährleistet ist.
- dass die zu genehmigenden Produkte auf das Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedstaats beschränkt ist.
Formulare
- Formularbezeichnung: entfällt
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt
- Verwendung dieser Produkte im ist im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus-und Nutztieren oder von Gütern geboten
- Die Sicherheit der Produkte ist auf andere Weise (z. B. besonders geschultes Personal, Abnahmeprüfung durch eine ZÜS) gewährleistet.
- Einsatz der beantragten Produkte nur in Deutschland
- hinreichend begründeter und vollständiger Antrag bei der zuständigen Behörde
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
- Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
- Anhängen III bis IX der RICHTLINIE 2014/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (
- Nr. 3.5.1 der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: explosionsgeschützte Geräte Zertifizierung
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch innerhalb der Fristen im Rechtsbehelf möglich.
Verfahrensablauf
- Schriftliches Verfahren auf Antrag (formlos)
- Ermessensentscheidung (Kann-Entscheidung)
Fristen
Es sind keine besonderen gesetzliche Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Bei vollständigen Antragsunterlagen erfolgt die Bearbeitung innerhalb eines Monats, max. 3 Monate.
Kosten
Gebühr ab 50.0 EUR bis 530.0 EUR
Hinweise für Rheinland-Pfalz: explosionsgeschützte Geräte Zertifizierung
Gebühr ab 50.0 EUR bis 530.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 11.11.2021
Stichwörter
Zertifizierung explosionsgeschützter Geräte, explosionsgeschützte Geräte, Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, Konformitätsbewertungsverfahren, Vereinfachtes Konformitätsverfahren, ProdSV, Explosionsschutz, Begutachtungsauftrag, Explosionsschutzprodukteverordnung, Sicherheitstechnik