Bestattung Anmeldung Friedwaldbestattung

    Anmeldung einer Friedwaldbestattung

    Wenn Sie eine Waldbestattung durchführen möchten, wenden Sie sich am besten an den entsprechenden Friedhofsträger.

    Beschreibung

    In Rheinland-Pfalz ist es möglich, auf eigens dafür vorgesehenen Flächen, die als Bestattungsplätze genehmigt sein müssen, Bestattungen in einem sog. Begräbnis- oder Friedwald, vorzunehmen.

    Bei einer Bestattung im Wald bzw. unter einem Baum handelt es sich um eine Form der Feuer- bzw. Urnenbestattung. Geregelt ist diese als eigenständige Bestattungsform im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz nicht. Die Gemeinden als Friedhofsträger entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung darüber, ob sie Waldbestattungsplätze vorhalten; eine Verpflichtung besteht nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landau-Land - FB 4 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    An 44, Nr. 31

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Weitere Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06341 143-0).

    Kontakt

    Fax: 06341 143-71

    Telefon Festnetz: 06341 143-0

    E-Mail: info@landau-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Liste der Bestatter auf der Seite des Bestatterverband/ Bestatter-Innung Rheinland-Pfalz

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.

    Unter Namen wie Friedwald, Baumbestattung und Ruheforst hat sich eine neue Bestattungsart entwickelt, bei der unter Bäumen bestattet wird. Nahezu ausschließlich handelt es sich um eine Feuerbestattung. Die Flächen sind jeweils als Friedhöfe gewidmet. Die Verpflichtung der Friedhofsträger zur Vorhaltung des Angebots besteht nicht. 

    Bemerkungen

    Diese Informationen bieten nur einen Überblick über die Rechtslage. Sie stellen die Regelungen nicht umfassend mit allen Besonderheiten und Ausnahmen dar.

    Weitere Auskünfte können die Friedhofsträger/ Friedhofsverwaltungen erteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Naturfriedhof, Naturnahe Bestattung, Baumbestattung, Naturbestattung, Friedwald, Ruheforst, Begräbniswald

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English