Koordinierung bei den örtlichen Zulassungsverfahren und Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen durch die SfH Unterstützung

    Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen

    Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.

    Beschreibung

    Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt die Stiftung für Hochschulzulassung über www.hochschulstart.de sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden.

    Die Stiftung für Hochschulzulassung berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

    Online-Dienst

    Studienplatzvergabe über Hochschulstart

    ID: L100039_236969767

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 27.07.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Stiftung für Hochschulzulassung.

    Ansprechpartner

    Stiftung für Hochschulzulassung

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 12.04.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Dierdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuwieder Straße 7

    56269 Dierdorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-dierdorf.de

    Telefon Festnetz: 02689 291-0

    Fax: 02689 291-1800

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023 (von: Webservice, VG_Dierdorf)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Dierdorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Stiftung für Hochschulzulassung müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.

    Formulare

    Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja

    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
    • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Stiftung für Hochschulzulassung führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten.

    Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann für das bis dahin bestmögliche Angebot einen Studienplatz.

    Fristen

    Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.

    Für ein Sommersemester müssen Sie sich bis zum 15. Januar online bewerben.

    Im Portal von hochschulstart.de werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.

    Bearbeitungsdauer

    Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 12.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Dialogorientiertes Serviceverfahren, Örtlich zulassungsbeschränkt, Universität, Numerus Clausus, Hochschulstart, Fachhochschule, Studienplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)