Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
Beschreibung
Kann eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung in der eigenen Familie befristet oder auf Dauer durch diese nicht gewährleistet werden, kann das Jugendamt ein Kind vorübergehend oder längerfristig in eine Pflegefamilie geben.
Pflegefamilien/Pflegepersonen nehmen ein Kind auf, betreuen und erziehen es, wenn es nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann. Dieses Pflegeverhältnis kann für einen befristeten Zeitraum oder auf Dauer angelegt sein.
Voraussetzung ist, dass sich die Pflegeeltern/Pflegeperson für die Aufgabe eignen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten.
Pflegepersonen werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet und auf ihre Eignung hin überprüft. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Beratung. Das Jugendamt überprüft während des Pflegeverhältnisses, ob die Pflegeeltern/Pflegeperson eine dem Wohl des Pflegekindes förderliche Erziehung gewährleisten. Ist das Wohl des Pflegekindes gefährdet, kündigt das Jugendamt den Pflegevertrag und nimmt das Kind in Obhut.
Jugendamt, Pflegeperson und sorgeberechtigte Eltern beraten im Laufe des Pflegeverhältnisses gemeinsam, was für die Entwicklung des Kindes das Beste ist (Hilfeplan).
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt (Pflegekinderdienst)
Zuständigkeit
Wenn Sie sich für die Aufnahme eines fremden Kindes in Ihrer Familie interessieren, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie
Adresse
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54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
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Kontaktperson
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Telefon Festnetz: 06571 14-2032
Fax: 06571 14-42032
Frau Gabriele Herges
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Telefon Festnetz: 06571 14-2312
Fax: 06571 14-42312
Frau Danica Hewel
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Fax: 06571 14-42034
E-Mail: Danica.Hewel@Bernkastel-Wittlich.de
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Frau Mona Lengsdorf
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E-Mail: Mona.Lengsdorf@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-42031
Frau Carmen Ritgen
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E-Mail: Carmen.Ritgen@Bernkastel-Wittlich.de
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Fax: 06571 14-42335
Frau Tanja Trauden
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E-Mail: Tanja.Trauden@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-42054
Telefon Festnetz: 06571 14-2054
Frau Anna Trasser
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E-Mail: Anna.Trasser@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-42088
Internet
Weitere Informationen
Im Fachbereich 12 - Jugend und Familie setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachbereichsleiter Bernd Bäumler (Tel.: 06571 14-2210) für das Wohl der Familien und unserer Kinder und Jugendlichen ein. Sie helfen auch bei erzieherischen Problemlagen weiter.
Sozialpädagogische Beratung für Familien, Kinder und Jugendliche erhalten Sie durch den Pädagogischen Dienst um die Teamleitungen Mathias Flesch (Tel: 06571 14-2430) und Adele Ruppenthal (Tel.: 06571 14-2410). Hier erhalten Eltern auch Beratung in Fragen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung obliegt dem Fachbereich die Bedarfsplanung, Fachberatung, Abrechnung der Personalkosten und die Festsetzung von Hort- und Krippenbeiträgen. Die Vermittlung von Tagespflegepersonen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Fachbereiches. Weiterhin werden Träger von Kindertagesstätten und Sportstätten über Fördermöglichkeiten bei Baumaßnahmen beraten.
Weitere Aufgaben im Fachbereich stellen der Kinder- und Jugendschutz, die Familienbildung, die Jugendhilfeplanung und die Kreisjugendpflege dar.
Im Team "Finanzielle Hilfen für Familien" bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Teamleitungen Marion Baden-Caspari (Tel.: 06571 14-2067) und Stefanie Clemens (Tel.: 06571 14-2267) Anträge auf Elterngeld und Unterhaltsvorschuss. Daneben haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Team die Aufgabe, allein erziehende Elternteile bei der Ausübung der Personensorge, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes, sowie der eigenen Unterhaltsansprüche zu beraten und zu unterstützen.
Beratung und Unterstützung wird auch jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres hinsichtlich der Regelung von Unterhaltsansprüchen gewährt und Müttern, die im Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, im Hinblick auf Möglichkeiten und Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung, die Realisierung von Unterhaltsansprüchen, die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Einrichtung einer Beistandschaft angeboten. Die nachhaltige Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen erfolgt im Rahmen der Bearbeitung von Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften.
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Team Pädagogischer Dienst - Regionalteam Hunsrück
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Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Team Pädagogischer Dienst - Regionalteam Eifel
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Kontaktperson
Frau Mona Lengsdorf
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54504 Wittlich
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Fax: 06571 14-42031
E-Mail: Mona.Lengsdorf@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2031
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis
- ärztliches Attest oder Gesundheitszeugnis
- Informationen über die Einkommenssituation
Voraussetzungen
- Für die Aufnahme eines Pflegekindes können sich verheirate Paare, Paare oder Alleinstehende mit und ohne Kinder bewerben.
- Um ein Pflegekind aufnehmen zu können, muss für die emotionale Stabilität des Kindes gesorgt werden.
- Eine weitere Anforderung an Pflegeeltern ist finanzielle Sicherheit. Auch die Wohnung oder das Haus sollte groß genug sein.
- Für die Bewerbung benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest.
- Pflegeeltern bzw. Pflegepersonen sollten außerdem aufgrund der oftmals problembehafteten Herkunftssituation eine hohe Belastbarkeit mitbringen.
- Pflegeeltern bzw. Pflegepersonen müssen zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie zum Wohle des Kindes bereit sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Falls Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes besteht, ist das zuständige Jugendamt der richtige Ansprechpartner. Dort gibt es Informationsveranstaltungen und die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgesprächs mit einer Fachkraft der Pflegekinderhilfe.
Nach der Entscheidung, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, erfolgt die Bewerbung. Dieses Bewerbungsverfahren ist ein Prozess. Er kann mehrere Monate dauern. In dieser Zeit stehen Fachkräfte zu Gesprächen zur Verfügung und klären mit den Bewerberinnen und Bewerbern, welches Kind in ihre Familie passen könnte und welchen Aufgaben sie sich gewachsen fühlen. Viele Pflegekinderdienste bieten Vorbereitungsseminare an. So können sich die Vermittlungsstellen ein Bild von den potenziellen Pflegeeltern/Pflegepersonen machen.
Hausbesuche des Pflegekinderdienstes bei den potenziellen Pflegeeltern/Pflegepersonen finden ebenfalls statt, damit sich die Fachkraft ein Bild von der Umgebung machen kann, in welche ein Pflegekind kommen könnte. Die Vermittlungsstellen erwarten zudem Offenheit in Bereichen, wie beispielsweise Familienleben, Weltanschauung und Erziehungsziele.
Wenn sie als Pflegeeltern/Pflegepersonen anerkannt sind, erhalten sie vor der Aufnahme eines Pflegekindes Informationen über das Pflegekind, seine Vorgeschichte sowie die leiblichen Eltern und treffen die Entscheidung über die Aufnahme des Kindes gemeinsam mit den Eltern und dem Pflegekinderdienst.
In der Regel schließen Sie und Ihr Jugendamt einen schriftlichen Pflegevertrag, der die Rechte und Pflichten der Vertragspartner enthält.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFKI am 27.05.2021
Stichwörter
Kinder, Aufnahme, Pflegekinder, Kindeswohl, Pflegeeltern