Anhängerklasse E beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern.
Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie einen Anhänger an Ihren Pkw koppeln, der ein Gesamtgewicht von 750kg nicht überschreitet.
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
zuständige Stelle
Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Außenstellen der KFZ-Zulassung (Adenau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cornelia Freund
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02691 305320
Internet
Kreisverwaltung Ahrweiler - Außenstellen der KFZ-Zulassung (Niederzissen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Kontaktperson
Frau Petra Maas
Internet
Kreisverwaltung Ahrweiler - Außenstellen der KFZ-Zulassung (Sinzig)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02642 901966
Kontaktperson
Frau Manuela Rot
Internet
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.1 - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Waltraud Schmitt
Frau Tanja Zilligen
Besucheranschrift
E-Mail: Tanja.Zilligen@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7410
Telefon Festnetz: 02641 975-410
Frau Melanie Frey
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-453
Fax: 02641 975-7453
E-Mail: Melanie.Frey@kreis-ahrweiler.de
Frau Svenja Hess
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-415
E-Mail: Svenja.Hess@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7415
Frau Nadja Fingerhuth
Besucheranschrift
E-Mail: Nadja.Fingerhuth@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7408
Telefon Festnetz: 02641 975-408
Frau Claudia Schäfer
Frau Tamara Radermacher
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-378
E-Mail: Tamara.Radermacher@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7378
Frau Daniela Scheerer
Besucheranschrift
E-Mail: Daniela.Scheerer@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7651
Telefon Festnetz: 02641 975-651
Frau Heike Aheimer
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7412
Telefon Festnetz: 02641 975-412
E-Mail: Heike.Aheimer@kreis-ahrweiler.de
Frau Nadine Görres
Frau Sarah Hafener
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7529
E-Mail: Sarah.Hafener@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-529
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- gültiger Führerschein
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
- Angaben zur Fahrschule
Voraussetzungen
- Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
- Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023
Stichwörter
Anhänger, Führerschein, Anhängerführerschein, Fahrerlaubnis, Erweiterung, Klasse E