Förderschule Aufnahme

    Förderschule anmelden

    Ich habe ein Kind mit Behinderung – was muss ich tun, damit es eine Sonderschule besuchen kann?

    Beschreibung

    Der Besuch einer Sonderschule ist für Kinder mit Behinderungen nach Entscheidung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann auch von den Eltern eingeleitet werden. Dies erfordert einen formlosen Antrag bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung zum Schulbesuch. Die weitere Veranlassung erfolgt durch die Schulleitung der Grundschule.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Grundschule, bei der auch die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt. Wenn Eltern sich im Vorfeld zur Beratung über die schulische Laufbahn ihres Kindes an eine Sonderschule wenden, können sie diesen Antrag auch bei der Sonderschule stellen.

    Ansprechpartner

    Heimschule St. Rafael FSP sozial emotionale Entwicklung Förderschule

    Aktuelles

    SFE Altleiningen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßmühle 1

    67317 Altleiningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06356 963670

    Telefon Festnetz: 06356 963670

    Fax: 06356 963625

    E-Mail: iris.wiedmann@cbs-speyer.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Siegmund-Crämer-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule

    Aktuelles

    SFG Bad Dürkheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Sägmühle 4

    67098 Bad Dürkheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 938290

    Telefon Festnetz: 06322 938292

    E-Mail: schule@lebenshilfe-duew.de

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    Hans-Zulliger-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule

    Aktuelles

    SFG Grünstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westring 62

    67269 Grünstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06359 2777

    Telefon Festnetz: 06359 92216

    Fax: 06359 92217

    E-Mail: info@hanszulligersfg.bildung-rp.de

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    Limburgschule FSP Lernen Förderschule

    Aktuelles

    SFL Bad Dürkheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedelsheimer Straße 18

    67098 Bad Dürkheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 947272

    Fax: 06322 947299

    E-Mail: limburgschule@t-online.de

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    Gottlieb-Wenz-Schule FSP Lernen Förderschule

    Aktuelles

    SFL Haßloch

    Adresse

    Hausanschrift

    Meckenheimer Str. 10

    67454 Haßloch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06324 2121

    Telefon Festnetz: 06324/921443

    Fax: 06324 82336

    E-Mail: gottliebwenzschule@t-online.de

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    Käthe-Kollwitz-Schule FSP Lernen Förderschule

    Aktuelles

    SFL Grünstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstr. 2

    67269 Grünstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06359 96840

    Fax: 06359 968415

    E-Mail: info@kks-gruenstadt.de

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die bei der Schulanmeldung erhobenen Daten reichen aus. Es ist empfehlenswert, der Schule zu erlauben, sich mit der besuchten Kindertagesstätte über den bisherigen Bildungsverlauf auszutauschen, damit dies in die Entscheidung einfließen kann (Entbindung von der Schweigepflicht).

    Voraussetzungen

    Es sind keine Voraussetzungen erforderlich, wenn die Eltern den Antrag stellen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Schulbehörde, ob und in welchem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    In jedem Einzelfall findet eine sonderpädagogische Diagnostik durch eine Förderschullehrkraft statt, die von einer Förderschule beauftragt ist. Dabei werden die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen erhoben, analysiert und bewertet. Die Förderschullehrkraft erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, das zusammen mit weiteren Gutachten und ggf. einer Stellungnahme des schulärztlichen Dienstes bei Gesundheitsamt in die Entscheidung der Schulbehörde einfließt. Die Eltern werden über die Ergebnisse informiert, über mögliche Lernorte beraten. Die Schulbehörde entscheidet, ob und in welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Förderbedarf besteht. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen soll.

    Fristen

    Der Antrag muss bis spätestens 31.1. des Jahres gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und den erforderlichen diagnostischen Erhebungen ab.

    Kosten

    Es falle keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Informationen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind auf dem Bildungsserver zu finden.

    Unterstützende Institutionen

    Die Schulbehörde berät die Eltern auf Anfrage und erläutert die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 29.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Sonderpädagogisches Gutachten, Besuch der Förderschule, Inklusiver Unterricht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)