Europawahl Durchführung

    Europawahl durchführen

    Wie Sie Ihre Stimme im Wahllokal abgeben können, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Bei der Europawahl können Sie Ihre Stimme im Wahllokal Ihres Wahlbezirks abgeben.

    Hinweise für Trier: Europawahl durchführen

    • im Vorfeld durch Briefwahl möglich

    Informationen

    • im Vorfeld durch Briefwahl möglich

    Informationen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Bereich Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustinerhof

    54290 Trier

    Verw-Geb. I

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: wahlen@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stichwörter

    15

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Um bei der Europawahl wählen zu dürfen, müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie geben Ihre Stimme im Wahllokal folgendermaßen ab:

    • Sie betreten den Wahlraum und erhalten einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung vorzeigen müssen.
    • Sie gehen in die Wahlkabine, kennzeichnen dort ihren Stimmzettel und falten ihn dort in der Weise, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
    • Danach verlassen Sie die Wahlkabine und gehen zum Tisch des Wahlvorstandes. Auf Verlangen haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen, sich über Ihre Person auszuweisen. 
    • Sobald die Schriftführerin oder der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat, Ihre Wahlberechtigung festgestellt ist und kein Anlass für Ihre Zurückweisung besteht, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne werfen.
    • Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.
    • Wenn Sie des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, können Sie eine andere Person, deren Hilfe Sie sich bei der Stimmabgabe bedienen, bestimmen. Diese Person hat sich auf die Erfüllung Ihrer Wünsch zu beschränken. Sie darf mit Ihnen gemeinsam die Wahlkabine aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist ferner zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung erlangt.

    Hinweise für Trier: Europawahl durchführen

    Abgabe per Briefwahl:

    • der Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ausgefüllt an die Stadtverwaltung Trier zu senden oder abzugeben
      • oder den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung scannen und den Antrag digital absenden
    • die Briefwahlunterlagen und der Wahlschein werden dann zugesendet
    • wenn die Briefwahl im Briefwahlbüro beantragt wird, kann dort auch direkt die Stimme abgegeben werden

    Abgabe per Briefwahl:

    • der Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ausgefüllt an die Stadtverwaltung Trier zu senden oder abzugeben
      • oder den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung scannen und den Antrag digital absenden
    • die Briefwahlunterlagen und der Wahlschein werden dann zugesendet
    • wenn die Briefwahl im Briefwahlbüro beantragt wird, kann dort auch direkt die Stimme abgegeben werden

    Fristen

    Sie können am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr im Wahllokal Ihres Wahlbezirks wählen.

    Hinweise für Trier: Europawahl durchführen

    • die Briefwahl kann grundsätzlich ab dem 06.05.2024 bis zum 07.06.2024, 18:00 Uhr beantragt werden
    • die Briefwahl kann grundsätzlich ab dem 06.05.2024 bis zum 07.06.2024, 18:00 Uhr beantragt werden

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 13.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wählerin, Wahlen, Wähler, Europawahl, Wahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)