Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule Boppard Michael-Thonet-Schule
Aktuelles
GS Boppard Michael Thonet
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Freiherr-von-Drais-Grundschule Kirchberg
Aktuelles
GS Kirchberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06763/30335-0
Telefon Festnetz: 06763/30335-11
Fax: 06763/30335-26
E-Mail: gs-kirchberg@web.de
Grundschule Simmern/Hunsrück Rottmann-Schule
Aktuelles
GS Simmern/Hunsrück Rottmann
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule St. Goar Rheinfelsschule
Aktuelles
GS St. Goar
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06741 7183
Telefon Festnetz: 06741 1643 Sekretariat
Fax: 06741/2789
E-Mail: rheinfelsschule@stadt-st-goar.de
Soonwaldschule Grundschule Gemünden Hunsrück
Aktuelles
GS Gemünden/Hunsrück
Adresse
Hausanschrift
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Dr.-Kurt-Schöllhammer-Grundschule Simmern/Hunsrück
Aktuelles
GS Simmern/Hunsrück Schöllhammer
Adresse
Hausanschrift
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Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch