Schulbezirkswechsel beantragen
Aus einem wichtigen Grund können Schülerinnen und Schüler der Grundschulenauch in einem anderen Schulbezirk besuchen und somit wechseln.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.
Zuständigkeit
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.
Ansprechpartner
Grundschule Oberbieber Friedrich-Ebert-Schule
Aktuelles
GS Neuwied-Oberbieber
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Hausanschrift
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Hermann-Gmeiner-Schule Grundschule Großmaischeid
Aktuelles
GS Großmaischeid
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Hausanschrift
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Grundschule Geschwister-Scholl Neuwied
Aktuelles
GS Neuwied Geschwister-Scholl
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Hausanschrift
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Wülfersberg-Schule Grundschule Neuwied-Gladbach
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GS Neuwied-Gladbach
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Hausanschrift
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Grundschule an der Wied Neuwied-Niederbieber
Aktuelles
GS Neuwied-Niederbieber
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Hausanschrift
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Grundschule Rheinbreitbach Gebrüder-Grimm-Schule
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GS Rheinbreitbach
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Hausanschrift
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Grundschule Margaretenschule Neuwied
Aktuelles
GS Neuwied Margareten
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Hausanschrift
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Maria-Goretti-Schule Grundschule Neuwied-Heimbach-Weis
Aktuelles
GS Neuwied-Heimbach-Weis
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Hausanschrift
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Grundschule in der Au Neustadt/Wied
Aktuelles
GS Neustadt/Wied
Adresse
Hausanschrift
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Freie Christliche Schule Neuwied -staatlich anerkannte Grundschule des Vereins Freie Christliche Schule Neuwied e.V.
Aktuelles
GS Neuwied FCSN
Adresse
Hausanschrift
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Grundschule Waldbreitbach
Aktuelles
GS Waldbreitbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02638 4250
Telefon Festnetz: 02638 9478418
Fax: 02638 9478471
E-Mail: info@gs-waldbreitbach.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe
Voraussetzungen
- wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
- Einvernehmen beider Schulleitungen
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.
Fristen
Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.
Kosten
Es werden keine Gebühren fällig-
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Wechsel, Schule, andere Schule