Elternbeitrag Übernahme

    Elternbeitrag übernehmen

    Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Somit sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Kita-/Krippen-Gebühren befreit.

    Beschreibung

    Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind,  erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und  Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Für das Mittagessen und Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Beitrag erhoben.

    Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.

    Ist die Zahlung eines Elternbeitrages individuell nicht zumutbar (z.B. weil das Einkommen der Eltern zu gering ist), so wird der Elternbeitrag auf Antrag vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erlassen oder übernommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihr Ansprechpartner ist das zuständige  Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Kindertagespflege

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    E-Mail: Bettina.Forster@suedliche-weinstrasse.de

    Telefon Festnetz: 06341 940-780

    Fax: 06341 940-500

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erstattung des Elternbeitrages

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Verwaltung des Jugendamtes, Kinderbetreuung (Ref. 51)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    E-Mail: jugendamt@suedliche-weinstrasse.de

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    Fax: 06341 940-500

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erstattung des Elternbeitrages

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Dienste (Ref. 52)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    E-Mail: jugendamt@suedliche-weinstrasse.de

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    Fax: 06341 940-500

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erstattung des Elternbeitrages

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

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    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    *vollständig ausgefüllter Antrag auf Berechnung des Elternbeitrages (Hinweis: das Aufnahmedatum muss durch die Kindertagesstätte oder den Hort auf dem Antrag bestätigt werden)

    *vollständig ausgefüllter Antrag auf Erstattung des Elternbeitrages mit entsprechenden Belege. 

    *vollständig ausgefüllter Antrag auf Berechnung des Elternbeitrages (Hinweis: das Aufnahmedatum muss durch die Kindertagesstätte oder den Hort auf dem Antrag bestätigt werden)

    *vollständig ausgefüllter Antrag auf Erstattung des Elternbeitrages mit entsprechenden Belege. 

    Formulare

    Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    *Antrag auf Erstattung des Elternbeitrages - Kindertagesstätten (U2-Platz) und Hort

    *Antrag auf Erstattung des Elternbeitrages - Kindertagesstätten (U2-Platz) und Hort

    Voraussetzungen

    Damit Elternbeiträge erlassen oder vom zuständigen Jugendamt übernommen werden können, müssen sie für die Eltern unzumutbar sein. Dies ist insbesondere immer dann der Fall sein, wenn:

    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem 2. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) erhalten – Grundsicherung für Arbeitssuchende,
    • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des 12. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) – Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter - oder
    • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder
    • wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
    • wenn die Eltern des Kindes Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

    Unzumutbar kann ein Elternbeitrag aber auch dann sein, wenn das Einkommen als solches sehr niedrig ist, aber z.B. kein Antrag auf Zahlung eines Wohngeldes gestellt wurde.

    Während der Corona-Krise gelten jedoch zusätzliche Erleichterungen!

    Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    *Richtlinie für die Berechnung des Elternbeitrages für Kindertagesstätten 

    *Richtlinie für die Berechnung des Elternbeitrages für Kindertagesstätten 

    Verfahrensablauf

    Den  Verfahrensablauf regelt das für Sie zuständige Jugendamt.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Zunächst muss der Antrag auf Berechnung des Elternbeitrages gestellt werden und erst danach kann der Antrag auf Erstattung des Elternbeitrages gestellt werden.

    Zunächst muss der Antrag auf Berechnung des Elternbeitrages und erst danach kann der Antrag auf Erstattung des Elternbeitrages gestellt werden.

    Fristen

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Kindertagesstätten und Hort: der Antrag muss im Monat vor der Aufnahme in der Kindertagesstätte oder dem Hort beim Kreisjugendamt eingereicht werden. 

    Kindertagesstätten und Hort: der Antrag muss im Monat vor der Aufnahme in der Kindertagesstätte oder dem Hort beim Kreisjugendamt eingereicht werden. 

    Bearbeitungsdauer

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Kosten

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.

    Bemerkungen

    Für Kinder ab zwei Jahren fallen in Rheinland-Pfalz keine Elternbeiträge mehr an, dennoch können für Kinder unter 2 Jahren und für die Förderung von Schulkindern Gebühren anfallen. Ebenso können für alle Kinder gesonderte Beiträge für Mittagessen und Verpflegung erhoben werden.

    In den Fällen, in denen weiterhin Elternbeiträge erhoben werden, können diese unter Umständen ganz oder teilweise erlassen oder übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 09.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kita-Gebühren, Elternbeiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)