Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Veränderung anzeigen
Jede Änderung der Betriebsstätte oder betrieblich genutzten Fahrzeuge betreffend, müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen.
Beschreibung
Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Hierzu sind diverse Angaben notwendig. Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.
Diese Anzeige kann sich positiv auf Ihre Beitragsschuld auswirken.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag – Online-Service
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Überweisung
- Lastschriftverfahren
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice .
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Zur Anmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:
- Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
- gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
- letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
- vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
- Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
- Beitragsnummer
- Datumsangabe seit wann die Änderung gilt
- Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
- Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
- Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
Formulare
Nutzen Sie zur Mitteilung das Service-Portal des Beitragsservices
Alle Formulare für Institutionen finden Sie hier:
Voraussetzungen
Betroffen von der Änderungsanzeige sind beispielsweise Änderung der Firmendaten wie Anzahl:
- der Kraftfahrzeuge
- der Beschäftigten
- Hotel-/Gästezimmer
- vermieteten Ferienwohnungen
Diese haben Auswirkungen auf Ihren zu zahlenden Beitrag.
Aber auch Änderungen der Anschrift, Zahlungsweisen oder anderen Firmendaten können Sie mit Hilfe des Service-Portals des Beitragsservice einfach mitteilen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Änderungen können Sie der zuständigen Stelle einfach online mitteilen.
Fristen
Die neue Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, nach dem der Inhaber die Änderung angezeigt hat.
Kosten
Die zu entrichtende Gebühr ändert sich bei Änderungen in der Anzahl der Beschäftigen, Fahrzeuge; Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch STK am 04.12.2020
Stichwörter
Radio, GEZ, Rundfunkbeitrag, ZDF, ARD, Rundfunkgebühren, Medien, TV