Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen Bewilligung

    Umstrukturierungsbeihilfe beantragen

    Sie können für Ihre Rebflächen Umstrukturierungsbeihilfen beantragen.

    Beschreibung

    Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen.

    Online-Dienst

    WeinInformationsPortal (WIP)

    ID: L100039_231996193

    Beschreibung

    Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ermöglicht mit Hilfe des WeinInformationsPortal (WIP) einen Online-Zugriff auf die Daten eines Betriebes.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 07.11.2023 (von: Nickl, Anne)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1851

    55508 Bad Kreuznach

    Hausanschrift

    Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7

    55543 Bad Kreuznach

    Bahnhof Bad Kreuznach

    Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

    Öffnungszeiten

    Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 671 793-0

    Fax: +49 671 793199

    E-Mail: info@lwk-rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Oswald, Phillip)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinärverwaltung, Landwirtschaft und Weinbau (Ref. 71)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Arzheimer Straße 1

    76829 Landau in der Pfalz

    Dienstgebäude 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    E-Mail: info@suedliche-weinstrasse.de

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    Fax: 06341 940-500

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag Teil 1 und 2 im WIP der Landwirtschaftskammer online ausfüllen. Den Ausdruck bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    • anbei der Link zu den Antragsformularen und der Richtlinie
    • anbei der Link zu den Antragsformularen und der Richtlinie

    Voraussetzungen

    • Registrierung bei der Kreisverwaltung
    • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
    • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    • Verordnung (EU) Nr. 2021/2115
    • Delegierte Verordnung (EU) 2022/126
    • Verordnung zur Änderung wein- und hopfenrechtlicher Bestimmungen
    • GAP-Strategieplan
    • weitere Rechtsgrundlagen siehe Richtlinie
    • Verordnung (EU) Nr. 2021/2115
    • Delegierte Verordnung (EU) 2022/126
    • Verordnung zur Änderung wein- und hopfenrechtlicher Bestimmungen
    • GAP-Strategieplan
    • weitere Rechtsgrundlagen siehe Richtlinie

    Verfahrensablauf

    Zur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai und September des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke. Mit Antrag Teil 2 im Januar wird die geplante Maßnahme angezeigt. Nach Durchführung erfolgt die Fertigstellungsmeldung. Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Zur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke (Rodungsbescheid). 

    Mit dem Antrag Teil 2 (im Januar des Pflanzjahres) wird die geplante Maßnahme angezeigt. Bei Flächen in einem Flurbereinigungsgebiet ist die Antragstellung des Teil 2 im April des Jahres der Besitzeinweisung. 

    Nach Durchführung der Pflanzung erfolgt die Fertigstellungsmeldung an die Kreisverwaltung. 

    Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.

    Zur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke (Rodungsbescheid). 

    Mit dem Antrag Teil 2 (im Januar des Pflanzjahres) wird die geplante Maßnahme angezeigt. Bei Flächen in einem Flurbereinigungsgebiet ist die Antragstellung des Teil 2 im April des Jahres der Besitzeinweisung. 

    Nach Durchführung der Pflanzung erfolgt die Fertigstellungsmeldung an die Kreisverwaltung. 

    Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.

    Fristen

    Einreichung Teil 1: 31.05. un d 30.09.

    Einreichung Teil 2: 31.01.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Im Jahr vor der Pflanzung ist der Antrag Teil 1 (Rodungsantrag) zu stellen (01. bis 31.05.)

    Im Jahr der Pflanzung ist der Antrag Teil 2 zu stellen. Die Antragstellung ist vom 01. bis 31.01. Bei Flächen im Flurbereinigungsgebiet ist die Antragstellung des Teil 2 im Jahr der Besitzeinweisung vom 01. - 30.04. 

    Im Jahr vor der Pflanzung ist der Antrag Teil 1 (Rodungsantrag) zu stellen (01. bis 31.05.)

    Im Jahr der Pflanzung ist der Antrag Teil 2 zu stellen. Die Antragstellung ist vom 01. bis 31.01. Bei Flächen im Flurbereinigungsgebiet ist die Antragstellung des Teil 2 im Jahr der Besitzeinweisung vom 01. - 30.04. 

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWVLW am 04.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wein, Rebe, Umstrukturierung, Winzer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)