Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde
Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die beispielsweise eine Behörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.
Beschreibung
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.
Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.
Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörden
Zuständigkeit
Die zuständigen Meldebehörden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten in der Außenstelle Körperich:Di., Mi. und Fr. 07:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dagmar Lübeck
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22254
Fax: +49 6525 79-21260
E-Mail: luebeck.dagmar@vg-suedeifel.de
Frau Monika Paltzer
Besucheranschrift
E-Mail: paltzer.monika@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12251
Fax: +49 6564 69-11260
Herr André Zimmer
Besucheranschrift
E-Mail: zimmer.andre@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22252
Frau Antonia Prinz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6564 69-22256
E-Mail: prinz.antonia@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6564 69-11260
Frau Katja Schwickerath
Besucheranschrift
E-Mail: schwickerath.katja@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12252
Fax: +49 6564 69-11260
Frau Daniela Maas
Besucheranschrift
E-Mail: maas.daniela@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-21252
Internet
erforderliche Unterlagen
Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.
Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.
Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.
Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Gering.
In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.
Kosten
gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg Vorpommern am 21.10.2020
Stichwörter
Unvollständige Daten, Meldebehörde, Berichtigung, Meldedate, Vervollständigung, Verarbeitung, Verantwortlicher, Unrichtige Daten, Personenbezogene Daten