Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Worms: Anliegerbescheinigungen

    Eine Anliegerbescheinigung dient der finanziellen Absicherung von Grundstückskäufern. Aus der Bescheinigung geht hervor, ob das Grundstück voll erschlossen ist sowie meist auch, ob auf dem Grundstück öffentliche Lasten aus bereits festgesetzten Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen liegen und ob es eine Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichsbeiträgen gibt, weil das Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt.

    Eine Anliegerbescheinigung dient der finanziellen Absicherung von Grundstückskäufern. Aus der Bescheinigung geht hervor, ob das Grundstück voll erschlossen ist sowie meist auch, ob auf dem Grundstück öffentliche Lasten aus bereits festgesetzten Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen liegen und ob es eine Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichsbeiträgen gibt, weil das Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität

    Beschreibung

    Die Abteilung Verkehrsinfrastruktur und Mobilität gehört zum Bereich 6 ? Stadtentwicklung, Planen und Bauen und ist zuständig für die Erhaltung und den Neu- und Ausbau sämtlicher Straßen, Radwege und Fußgängerbereiche im Stadtgebiet Worms (ausgeschlossen sind Bundesstraßen) sowie für die den Straßenverkehr betreffenden notwendigen Anlagen wie Beleuchtung, Lichtsignalanlagen, Beschilderung, Zentrale Koordinierungsstelle für Straßenaufbrüche, Ausbau- und Erschließungsbeiträge etc.

    Kontakt-E-Mails:

    strassenunterhaltung@worms.de

    verkehrstechnik@worms.de

    strassenbau@worms.de

    koordinierungsstelle@worms.de 

    gestattungen@worms.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus Altbau (Hagenstraße). Besucheradresse & Postanschrift:

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Geschlossen Nur nach Terminvereinbarung!  

    Kontakt

    E-Mail: verkehrsinfrastruktur@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-6601

    Fax: +49 6241 853-6699

    Kontaktperson

    • Frau Regina Gärtner (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-6699

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6652

    • Frau Carolin Klöter-Müller (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6651

      Fax: +49 6241 853-6699

    • Frau Simone Orlemann (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-6699

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6655

    • Frau Elisabeth Ziegler (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6656

      Fax: +49 6241 853-6699

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Anliegerbescheinigung

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    cirka 1 Woche

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Anliegerbescheinigung Ausstellung

    1 Woche (Ungefähre Angabe)

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)