Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise für Worms: Anliegerbescheinigungen
Eine Anliegerbescheinigung dient der finanziellen Absicherung von Grundstückskäufern. Aus der Bescheinigung geht hervor, ob das Grundstück voll erschlossen ist sowie meist auch, ob auf dem Grundstück öffentliche Lasten aus bereits festgesetzten Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen liegen und ob es eine Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichsbeiträgen gibt, weil das Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt.
Eine Anliegerbescheinigung dient der finanziellen Absicherung von Grundstückskäufern. Aus der Bescheinigung geht hervor, ob das Grundstück voll erschlossen ist sowie meist auch, ob auf dem Grundstück öffentliche Lasten aus bereits festgesetzten Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen liegen und ob es eine Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichsbeiträgen gibt, weil das Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität
Beschreibung
Die Abteilung Verkehrsinfrastruktur und Mobilität gehört zum Bereich 6 ? Stadtentwicklung, Planen und Bauen und ist zuständig für die Erhaltung und den Neu- und Ausbau sämtlicher Straßen, Radwege und Fußgängerbereiche im Stadtgebiet Worms (ausgeschlossen sind Bundesstraßen) sowie für die den Straßenverkehr betreffenden notwendigen Anlagen wie Beleuchtung, Lichtsignalanlagen, Beschilderung, Zentrale Koordinierungsstelle für Straßenaufbrüche, Ausbau- und Erschließungsbeiträge etc.
Kontakt-E-Mails:
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 2
67547 Worms
Rathaus Altbau (Hagenstraße). Besucheradresse & Postanschrift:
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Geschlossen Nur nach Terminvereinbarung!  
Kontakt
Kontaktperson
Frau Regina Gärtner (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-6699
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6652
Frau Carolin Klöter-Müller (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6651
Fax: +49 6241 853-6699
Frau Simone Orlemann (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-6699
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6655
Frau Elisabeth Ziegler (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6656
Fax: +49 6241 853-6699
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Anliegerbescheinigung
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
cirka 1 Woche
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Anliegerbescheinigung Ausstellung
1 Woche (Ungefähre Angabe)
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen