Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise für Mainz: Anliegerbescheinigung
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Wirtschaftsbetrieb Mainz
Beschreibung
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz ist mit über 270 Mitarbeitenden täglich in Mainz für Mainz im Einsatz.
Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn es um
- die Pflege, den Erhalt und die Organisation der dreizehn städtischen Friedhöfe geht,
- die Stadtentwässerung mit Kanalisation und den Betrieb der Mainzer Kläranlage,
- die Planung und Steuerung des Neubaus von Kanälen und zahlreichen Projekten wie Straßen und Brücken im Auftrag der Stadt Mainz,
- den Hochwasserschutz,
- die Verwaltung des Winterhafens, der Mainzer Schiffsanlegestellen, der Öffentlichen Toiletten und die Bürgerinformation im Mainzer Umweltladen.
- Darüber hinaus sind wir an zwei Tochter-Unternehmen beteiligt: Der Krematorium Mainz GmbH und der Thermische Verwertung Mainz GmbH.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3820
55028 Mainz
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 97150
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
cirka 1 Woche
1 Woche (Ungefähre Angabe)
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.10.2020
Stichwörter
Erschließungsbeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten