Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Mainz: Anliegerbescheinigung

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Mainz - Wirtschaftsbetrieb Mainz

    Beschreibung

    Der Wirtschaftsbetrieb Mainz ist mit über 270 Mitarbeitenden täglich in Mainz für Mainz im Einsatz. 

    Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn es um

    • die Pflege, den Erhalt und die Organisation der dreizehn städtischen Friedhöfe geht,
    • die Stadtentwässerung mit Kanalisation und den Betrieb der Mainzer Kläranlage,
    • die Planung und Steuerung des Neubaus von Kanälen und zahlreichen Projekten wie Straßen und Brücken im Auftrag der Stadt Mainz, 
    • den Hochwasserschutz,
    • die Verwaltung des Winterhafens, der Mainzer Schiffsanlegestellen, der Öffentlichen Toiletten und die Bürgerinformation im Mainzer Umweltladen.
    • Darüber hinaus sind wir an zwei Tochter-Unternehmen beteiligt: Der Krematorium Mainz GmbH und der Thermische Verwertung Mainz GmbH.                                                                                    
       

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 70

    55120 Mainz

    Postanschrift

    Postfach 3820

    55028 Mainz

    Kontakt

    E-Mail: wirtschaftsbetrieb.mainz@stadt.mainz.de

    Telefon Festnetz: 06131 97150

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.10.2023

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    cirka 1 Woche

    1 Woche (Ungefähre Angabe)

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Anliegerbescheinigung Ausstellung

    1 Woche (Ungefähre Angabe)

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2020

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Erschließungsbeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020