Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Gesundheitsberatung anlässlich von Erstkontakten bei Familien mit Säuglingen

    Gesundheitsberatung für Familien mit Neugeborenen

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.

    Beschreibung

    Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.

    Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:

    • unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
    • Ein und Durchschlafschwierigkeiten
    • Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
    • Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
    • Trennungsängsten und schwierigkeiten
    • angespannter familiärer Situation
    • Beziehungsproblemen
    • Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
    • Wochenbettdepression

    Hinweise für Worms: Allgemeiner Sozialer Dienst: Sozialberatung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern

    Mit unserem Angebot wenden wir uns an junge Menschen und ihre Familien in Worms.

    Kinder und Jugendliche können sich an uns wenden, wenn sie

    - einfach mit jemandem reden müssen

    - sich über ihre Rechte informieren wollen

    - nicht mehr klar kommen zuhause, in der Schule, in der Clique

    - Angst haben und Schutz brauchen

    Für Eltern und Personensorgeberechtigte sind wir Ansprechpartner, wenn

    - Sie ihr Kind nicht mehr verstehen können

    - es Probleme in der Schule gibt

    - Ihr Kind keine Regeln mehr einhält

    - Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist

    Wir beraten vertraulich und nehmen Sie/ Euch ernst

    Wir haben ein offenes Ohr für Ihre/ Eure Anliegen

    Wir kommen auch nach Hause – wenn es Ihr/ Euer Wunsch ist

    Wir haben Ihre/ Eure Probleme im Blick und suchen gemeinsam nach Lösungen

    Hinweise für Worms: Allgemeiner Sozialer Dienst: Sozialberatung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern

    Mit unserem Angebot wenden wir uns an junge Menschen und ihre Familien in Worms.

    Kinder und Jugendliche können sich an uns wenden, wenn sie

    - einfach mit jemandem reden müssen

    - sich über ihre Rechte informieren wollen

    - nicht mehr klar kommen zuhause, in der Schule, in der Clique

    - Angst haben und Schutz brauchen

    Für Eltern und Personensorgeberechtigte sind wir Ansprechpartner, wenn

    - Sie ihr Kind nicht mehr verstehen können

    - es Probleme in der Schule gibt

    - Ihr Kind keine Regeln mehr einhält

    - Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist

    Wir beraten vertraulich und nehmen Sie/ Euch ernst

    Wir haben ein offenes Ohr für Ihre/ Eure Anliegen

    Wir kommen auch nach Hause - wenn es Ihr/ Euer Wunsch ist

    Wir haben Ihre/ Eure Probleme im Blick und suchen gemeinsam nach Lösungen

    zuständige Stelle

    Zuständig ist

    • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

    oder

    • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,

    in der der Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen

    Beschreibung

    Jugendamt der Stadt Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönauer Straße 2

    67547 Worms

    Abteilung 5.05 ? Jugendhilfen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    • die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
    • eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
    • und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Fristen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 25.09.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Beratung, Säuglinge, Familien, Gesundheitsdienst, Gesundheitshilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)