Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
Sie als sorgeberechtigte Eltern können die Erziehung in einer Tagesgruppe beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dieses entscheidet dann, ob die Erziehung des Kindes in einer Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme ist.
Beschreibung
Erziehung in einer Tagesgruppe ist besonders für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Mit sozial- und heilpädagogischen Maßnahmen sollen die Kinder und Jugendlichen gefördert werden.
Erziehung in einer Tagesgruppe ist ein teilstationäres Angebot. Das bedeutet, das Kind erhält:
- das therapeutische und pädagogische Angebot wie bei stationärer Unterbringung (z.B. in einem Heim oder in einer Pflegefamilie),
- Erziehungsleistungen, die es in der Familie nicht ausreichend bekommt, und
- schulische Unterstützung
Das Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in der Tagesgruppe betreut und kann in der Familie und somit in seiner gewohnten Umgebung bleiben.
Soziales Lernen und eine geregelte Tagesstruktur helfen den Kindern und Jugendlichen, Konflikte zu bewältigen oder ihren Alltag zu gestalten und bieten unter anderem Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
Zusätzlich erhalten die Kinder eine Förderung in schulischen Belangen, Jugendlichen wird bei der beruflichen Integration geholfen.
Die Gruppengröße beträgt üblicherweise zwischen acht bis zehn Kindern.
Das Jugendamt bindet die Eltern intensiv in die Erziehung in einer Tagesgruppe ein (z.B. durch gezielte Beratungsgespräche, Elternabende, Elternfreizeit oder Eltern-Kind-Treffen).
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Team „Allgemeiner Sozialdienst“
Stadt Bendorf
Tel. 0261/108-534 (Kernstadt, Stadtteil Mülhofen)
Tel. 0261/108-620 (Stadtteil Sayn)
Tel. 0261/108-249 (Stadtteil Stromberg)
Verbandsgemeinde Maifeld
Tel. 0261/108-520 (Einig, Gering, Kollig, Lonnig, Münstermaifeld, Ochtendung)
Tel. 0261/108-387 (Gappenach, Gierschnach, Kalt, Kerben, Mertloch, Naunheim, Pillig, Polch, Rüber, Trimbs, Welling, Wierschem)
Verbandsgemeinde Mendig
Tel. 0261/108-126 (Mendig)
Tel. 0261/108-267 (Bell, Rieden, Thür, Volkesfeld)
Verbandsgemeinde Pellenz
Tel. 0261/108-267 (Kretz, Kruft, Nickenich)
Tel. 0261/108-126 (Plaidt)
Tel. 0261/108-394 (Saffig)
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Tel. 0261/108-394 (Bereich Mosel ohne Kobern-Gondorf)
Tel. 0261/108-606 (Bereich Rhein, Kobern-Gondorf)
Tel. 0261/108-520 (Wolken)
Verbandsgemeinde Vallendar
Tel. 0261/108-136 (Vallendar, Niederwerth, Weitersburg)
Tel. 0261/108-606 (Urbar)
Verbandsgemeinde Vordereifel
Tel. 0261/108-391
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Tel. 0261/108-642 (Kaltenengers, Kettig, St. Sebastian, Urmitz)
Tel. 0261/108-141 (Bassenheim)
Tel. 0261/108-620 (Weißenthurm)
Tel. 0261/108-249 (Mülheim-Kärlich)
E-Mail: asd@kvmyk.de
Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.1 / Kinder, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Allgemeiner Sozialdienst
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.1.52 / Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr. 
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Allgemeiner Sozialdienst
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.1.59 / Kinder- und Jugendförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Internet
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die sorgeberechtigten Eltern müssen die Erziehung in einer Tagesgruppe beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dieses entscheidet, ob die Erziehung des Kindes in einer Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme ist.
Bevor das Jugendamt die Erziehung in einer Tagesgruppe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festlegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Die Erziehung in einer Tagesgruppe kann unterschiedlich lange erfolgen, je nachdem, welche Dauer für das Kind als notwendig angesehen wird.
Kosten
Die Eltern müssen sich an den Kosten der Tagesgruppe entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020
Stichwörter
Erziehung, Hilfe zur Erziehung, Tagesgruppe