Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
Ein Erziehungsbeistand kann Ihrem Kind im Alltag, im Umgang mit Ihnen als Eltern und bei sozialen Problemen helfen.
Beschreibung
Ein Erziehungsbeistand kann Ihrem Kind im Alltag, im Umgang mit Ihnen als Eltern und bei sozialen Problemen helfen. Mögliche Hilfen sind:
- Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
- Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
- Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
- Unterstützung bei Behördengängen
- bei älteren Jugendlichen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche, Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
- Hilfe zur Verselbständigung
Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe", konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Team „Allgemeiner Sozialdienst“
Stadt Bendorf
Tel. 0261/108-534 (Kernstadt, Stadtteil Mülhofen)
Tel. 0261/108-620 (Stadtteil Sayn)
Tel. 0261/108-249 (Stadtteil Stromberg)
Verbandsgemeinde Maifeld
Tel. 0261/108-520 (Einig, Gering, Kollig, Lonnig, Münstermaifeld, Ochtendung)
Tel. 0261/108-387 (Gappenach, Gierschnach, Kalt, Kerben, Mertloch, Naunheim, Pillig, Polch, Rüber, Trimbs, Welling, Wierschem)
Verbandsgemeinde Mendig
Tel. 0261/108-126 (Mendig)
Tel. 0261/108-267 (Bell, Rieden, Thür, Volkesfeld)
Verbandsgemeinde Pellenz
Tel. 0261/108-267 (Kretz, Kruft, Nickenich)
Tel. 0261/108-126 (Plaidt)
Tel. 0261/108-394 (Saffig)
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Tel. 0261/108-394 (Bereich Mosel ohne Kobern-Gondorf)
Tel. 0261/108-606 (Bereich Rhein, Kobern-Gondorf)
Tel. 0261/108-520 (Wolken)
Verbandsgemeinde Vallendar
Tel. 0261/108-136 (Vallendar, Niederwerth, Weitersburg)
Tel. 0261/108-606 (Urbar)
Verbandsgemeinde Vordereifel
Tel. 0261/108-391
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Tel. 0261/108-642 (Kaltenengers, Kettig, St. Sebastian, Urmitz)
Tel. 0261/108-141 (Bassenheim)
Tel. 0261/108-620 (Weißenthurm)
Tel. 0261/108-249 (Mülheim-Kärlich)
E-Mail: asd@kvmyk.de
Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.
Team "Allgemeiner Sozialdienst"
Stadt Bendorf
Tel. 0261/108-534 (Kernstadt, Stadtteil Mülhofen)
Tel. 0261/108-620 (Stadtteil Sayn)
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Tel. 0261/108-520 (Einig, Gering, Kollig, Lonnig, Münstermaifeld, Ochtendung)
Tel. 0261/108-387 (Gappenach, Gierschnach, Kalt, Kerben, Mertloch, Naunheim, Pillig, Polch, Rüber, Trimbs, Welling, Wierschem)
Verbandsgemeinde Mendig
Tel. 0261/108-126 (Mendig)
Tel. 0261/108-267 (Bell, Rieden, Thür, Volkesfeld)
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Tel. 0261/108-391
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Tel. 0261/108-642 (Kaltenengers, Kettig, St. Sebastian, Urmitz)
Tel. 0261/108-141 (Bassenheim)
Tel. 0261/108-620 (Weißenthurm)
Tel. 0261/108-249 (Mülheim-Kärlich)
E-Mail: asd@kvmyk.de
Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.1 / Kinder, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Allgemeiner Sozialdienst
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.1.52 / Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr. 
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Allgemeiner Sozialdienst
Internet
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt. Das Jugendamt beurteilt den Fall und entscheidet, ob ein Erziehungsbeistand für Ihr Kind geeignet ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe und ob Änderungen sinnvoll wären.
Kosten
Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt.
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020
Stichwörter
Kind, Ängste, Probleme, Hilfe zur Verselbstständigung, Aufarbeitung, Problemlösung, Jugendlicher