Beantragung der Jugendleitercard
Als JugendleiterIn können Sie eine sogenannte Jugendleitercard beantragen. Diese gilt als bundeseinheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit und gewährt ebenso verschiedene Vergünstigungen.
Beschreibung
Zur Anerkennung, Stärkung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit gibt es die Jugendleiter*innen-Card (JULEICA).Sie kann als bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit ausgestellt werden und dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis.
Die Ausstellung der JugendleiterInnen-Card ist JugendleiterInnen vorbehalten, die eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Ausübung ihrer Aufgaben erhalten haben. Die entsprechende Ausbildung hierzu muss bei einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfeoder von einem öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt worden sein. Der Besitz der JULEICA ermöglicht den Erhalt ausgewählter Rabatte und vergünstigter Eintrittspreise, etwa für Kulturveranstaltungen. Kommunen und Firmen bzw. Geschäfte haben hier unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlich Tätiger.
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JULEICA Antragsverfahren
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zuständige Stelle
In Rheinland-Pfalz fungiert der Landesjugendring als landesweite Zentralstelle für das Antragsverfahren.
Zuständigkeit
Die Beantragung der JugendleiterInnen-Card erfolgt online. Alternativ kann eine Beratung auch über den Landesjugendring erfolgen.
Das Jugendministerium regelt die Verfahrensweise und die Vorschriften bezüglich des Antrags, der Gültigkeit und dem Zweck der JULEICA.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird außer einem Foto, das digital eingefügt wird, keine gesonderten Unterlagen benötigt.
Formulare
Das Antragsverfahren verläuft online.
Voraussetzungen
Die JULEICA wurde für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit entwickelt. Eine JULEICA können JugendleiterInnen erwerben, wenn sie
- mindestens 16 Jahre alt sind
- einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben
- tatsächlich ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind
- eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sind, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten
- für die Qualifizierung eine Ausbildung bei einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchlaufen haben
- und diese Ausbildung mindestens 30 Zeitstunden (entsprechend 40 Schulungseinheiten) umfasst hat
Benötigt wird zudem:
- eine gültige E-Mail-Adresse
- ein digitales Portrait-Foto
Rechtsgrundlage(n)
Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz regelt die Verfahrensweise und die Vorschriften bezüglich des Antrags, der Gültigkeit und dem Zweck der JULEICA. Anbei finden Sie Informationen zur letzten Bekanntmachung vom 10.12.2017 hinsichtlich der Ausstellung der JULEICA:
Verfahrensablauf
Die Beantragung der JugendleiterInnen-Card erfolgt im Online-Verfahren. Das Antragsverfahren vollzieht sich dabei wie folgt:
- Als JugendleiterIn registrieren Sie sich auf der offiziellen Webseite und erstellen dort ein Benutzerkonto.
- Sie geben dabei die erforderlichen Daten (wie Name, Geburtsdatum, Wohnort) ein, woraufhin Sie weitergeleitet werden.
- Es folgt eine Abfrage dazu in welchem Bundesland der Träger seinen Sitz hat und bei welchem Träger Sie ehrenamtlich tätig sind.
- Anschließend geben Sie die Daten der Schulung ein und laden ein Foto von sich hoch.
- Nach Absenden des Antrags wird durch den Träger geprüft, ob alle Voraussetzungen zur Erstellung der JugendleiterInnen-Card gegeben sind.
- Sofern dies der Fall ist, wird die Karte gedruckt und entweder an Ihre oder eine vom Träger gewünschte Adresse gesendet.
Fristen
Die JULEICA kann für eine maximale Laufzeit von 3 Jahren ausgestellt werden.
Verlängerung der Jugendleitercard: In diesem Fall ist zur Auffrischung die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindesten 8 Zeitstunden (10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.
Geltungsdauer: 3 Jahre (Die JULEICA kann für eine maximale Laufzeit von 3 Jahren ausgestellt werden.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen
Kosten
Keine.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die mit dem Besitz der JULEICA verbundenen Vergünstigungen können regional sehr unterschiedlich ausfallen. Um einen Überblick zu erhalten, gibt es eine Datenbank, die die nach Regionen sortierten Ermäßigungen umfasst. Sie ist einsehbar unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFKI am 11.09.2020
Stichwörter
Jugendleiter, Jugendleiterin, Ehrenamt, Jugendhelfer, JULEICA, Jugendleiter*innen-Card