öffentliches Testament

    Öffentliches Testament abgeben

    Sie möchten Ihr Testament von einem Notar bzw. Notarin erstellen lassen? Dann wird von einem sogenannten öffentlichen Testament gesprochen.

    Beschreibung

    Die Errichtung eines Testaments ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die gesetzlichen Erben nicht, oder nicht ausschließlich bedacht werden sollen und ein größeres Vermögen vererbt werden soll. Wird dieses notariell errichtet, spricht man von einem öffentlichen Testament.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich zur Erstellung eines öffentlichen Testamentes an einen Notar oder eine Notarin.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Limburgerhof

    Aktuelles

    Die Gemeinde Limburgerhof gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Burgunder Platz 2

    67117 Limburgerhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@limburgerhof.de

    Telefon Festnetz: 06236 691-0

    Fax: 06236 691-170

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2019 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie haben zwei Möglichkeit Ihr öffentliches Testament notariell errichten zu lassen. Entweder können Sie zum Notar gehen und dort Ihren letzten Willen erklären oder Sie übergeben dem Notar oder der Notarin Ihr eigens niedergeschriebenes Testament mit der Erklärung, dass diese Schrift Ihren letzten Willen enthält.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen Kosten für den Notar an, die abhängig von dem Wert des Nachlasses sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch JM am 04.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    vererben, notarielles Testament, Nachlass, Notar, Erbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)