Schulpflicht Zurückstellung beantragen
Sie erwarten, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe 1 der Grundschule teilnehmen kann. Dann können Sie an Ihrer Grundschule einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.
Beschreibung
Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.
Für Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, kann die Schulleitung den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte empfehlen.
Eine entsprechende Regelung gibt es für die Anmeldung an Förderschulen. In diesem Fall entscheidet die Schulbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.
Ansprechpartner
Grundschule Oberbieber Friedrich-Ebert-Schule
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GS Neuwied-Oberbieber
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Hermann-Gmeiner-Schule Grundschule Großmaischeid
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GS Großmaischeid
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Grundschule Geschwister-Scholl Neuwied
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GS Neuwied Geschwister-Scholl
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Wülfersberg-Schule Grundschule Neuwied-Gladbach
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GS Neuwied-Gladbach
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Grundschule an der Wied Neuwied-Niederbieber
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GS Neuwied-Niederbieber
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Grundschule Rheinbreitbach Gebrüder-Grimm-Schule
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GS Rheinbreitbach
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Grundschule Margaretenschule Neuwied
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GS Neuwied Margareten
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Maria-Goretti-Schule Grundschule Neuwied-Heimbach-Weis
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GS Neuwied-Heimbach-Weis
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Grundschule in der Au Neustadt/Wied
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GS Neustadt/Wied
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Freie Christliche Schule Neuwied -staatlich anerkannte Grundschule des Vereins Freie Christliche Schule Neuwied e.V.
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GS Neuwied FCSN
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Grundschule Waldbreitbach
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GS Waldbreitbach
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Telefon Festnetz: 02638 4250
Telefon Festnetz: 02638 9478418
Fax: 02638 9478471
E-Mail: info@gs-waldbreitbach.de
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Förderschule
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SFBLS Neuwied
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Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Förderschule
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SFGLS Neuwied
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Paul-Schneider-Schule FSP sozial-emotionale Entwicklung Förderschule
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SFE Neuwied
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Christiane-Herzog-Schule FSP motorische Entwicklung Förderschule
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SFM Neuwied
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Carl-Orff-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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SFG Neuwied
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02622 883910
E-Mail: sekretariat@cos-neuwied.de
Albert-Schweitzer-Schule FSP Lernen Förderschule
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SFL AsbachWW
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02683 94050-0
Telefon Festnetz: 02683 94050-12
Fax: 02683 94050-20
E-Mail: sekretariat@ass.bildung-rp.de
Kinzing-Schule FSP Lernen Förderschule
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SFL Neuwied
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02631 96600
Telefon Festnetz: 02631 966012
Fax: 02631 966020
E-Mail: sekretariat@kinzing-schule.de
Gustav-W.-Heinemann-Schule FSP Lernen u. Ganzheitliche Entwicklung
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SFLG Raubach
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Heinrich-Heine-Realschule plus Neuwied
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RS+ Neuwied Heinrich-Heine
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Robert-Koch-Schule - Realschule plus und Fachoberschule Linz
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RS+FOS Linz
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Robert-Krups-Schule, Realschule plus Neuwied
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RS+ Neuwied Robert-Krups
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Freie Christliche Schule Neuwied - staatlich anerkannte Realschule plus des Vereins Freie Christliche Schule Neuwied e.V.
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RS+ Neuwied FCSN
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Telefon Festnetz: 02631 8253300
E-Mail: info@fcsn-rsplus.de
Priv. Martin-Butzer-Gymnasium Dierdorf
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GY Dierdorf
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Telefon Festnetz: 02689 2970
E-Mail: mbgdierdorf@ekir.de
Berufsbildende Schule Gewerbe und Technik Neuwied
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BBS Neuwied Gew./Tech.
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Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Berufsbildend Schule Neuwied
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BBS Neuwied SFGLS
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Private staatlich anerkannte Ersatzschule der Heinrich-Haus gGmbH Neuwied
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BBS Neuwied JG Heinrich-Haus
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Berufsbildende Schule Wirtschaft Neuwied - Ludwig-Erhard-Schule -
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BBS Neuwied Wirt.
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Gesundheits- und Krankenpflegeschule am Franziskus Krankenhaus Linz
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BBS Linz Franzikus
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Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus GmbH Neuwied
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BBS Neuwied Marienhaus
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Freie Waldorfschule Neuwied -Staatlich genehmigte Ersatzschule- Rudolf-Steiner-Schule Mittelrhein
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FWS Neuwied
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erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung
- Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist in Rheinland-Pfalz zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.
- Es ist fraglich, ob Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch ist möglich.
Verfahrensablauf
Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des Schulaufnahmegesprächs mit den Eltern und Informationen der Kindertagesstätte, wenn die Eltern der Weitergabe zugestimmt haben, im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Der begründete Antrag kann bei der Schulanmeldung, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt bis spätestens zum 15. Mai des Einschulungsjahres gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 22.07.2020
Stichwörter
Einschulung, verspätete Einschulung, Grundschule, Schule, Schulfähigkeit