Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Online-Dienste

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten

    ID: L100039_289935764

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)

    ID: L100039_289935763

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Beschreibung

    Fachbereichsleitung: Gudrun Salewski

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 86

    67304 Eisenberg (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06351 407-401

    Fax: 06351 407-407

    E-Mail: info@eisenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Grundsicherung und Sozialversicherung
    • Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
    • Zivildienstleistende
    • Meldewesen, Servicebüro
    • Gleichstellungsstelle
    • Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
    • Senioren
    • Kindergärten
    • Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
    • Bestattungswesen
    • Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
    • Kultur
    • Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
    • Freizeit und Sport

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Servicebüro

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 86

    67304 Eisenberg (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06351 407-444

    Fax: 06351 407-407

    E-Mail: servicebuero@vg-eisenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mitzubringen sind:

    • Bestätigung des Wohnungsgebers
    • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
    • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
    • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Wohnsitz, Hauptwohnsitz, anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de