Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienst
Anmeldung des Wohnsitzes
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten in der Außenstelle Körperich:Di., Mi. und Fr. 07:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dagmar Lübeck
Besucheranschrift
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22254
E-Mail: luebeck.dagmar@vg-suedeifel.de
Frau Monika Paltzer
Besucheranschrift
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: paltzer.monika@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12251
Herr André Zimmer
Besucheranschrift
E-Mail: zimmer.andre@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22252
Frau Antonia Prinz
Besucheranschrift
E-Mail: prinz.antonia@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-22256
Frau Katja Schwickerath
Besucheranschrift
E-Mail: schwickerath.katja@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12252
Frau Daniela Maas
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6525 79-21252
Fax: +49 6525 79-21260
E-Mail: maas.daniela@vg-suedeifel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022
Stichwörter
Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Wohnung, anmelden