Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung

    Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung

    Die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist ortsüblich bekannt zu machen.

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan bedarf nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Höhere Verwaltungsbehörde ist die jeweilige Kreisverwaltung, für Flächennutzungspläne der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte die jeweilige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

    Die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans selbst ist nicht vorgesehen.

    Mit dem Beschluss über eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans kann die Gemeinde auch bestimmen, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist (§ 6 Abs. 6 BauGB).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 2 - Bauen und Umwelt

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Arzfeld gehört zum Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm.

    Beschreibung

    Die VG Arzfeld umfasst die Ortsgemeinden Arzfeld, Dackscheid, Dahnen, Daleiden, Dasburg, Eilscheid, Eschfeld, Euscheid, Großkampenberg, Hargarten, Harspelt, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Lascheid, Lauperath, Leidenborn, Lichtenborn, Lierfeld, Lünebach, Lützkampen, Manderscheid, Mauel, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Olmscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Preischeid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Sevenig (Our), Strickscheid, Üttfeld und Waxweiler..

    Adresse

    Hausanschrift

    Luxemburger Straße 6

    54687 Arzfeld

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Stichwörter

    Bauamt, Bauanträge, Bauhof, Baumaßnahmen, Bauvoranfragen, Dorferneuerung, Feldwege, Gebäudemanagement, Gewässerunterhaltung, Grundstücksmanagement, Ingenieurleistungen, Naturschutz, Sozialer Wohnungsbau, Straßenbeleuchtung, Technisches Büro, Umwelt, Waldwege

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2022 (von: Benner, Bodo)

    Technisch geändert am 12.08.2024 (von: Schon, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)