Flächennutzungsplan Auskunft erhalten
Über den Flächennutzungsplan kann Auskunft verlangt werden.
Beschreibung
Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) jedermann das Recht eingeräumt, den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 2 ''Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen''
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Herr Frank Jung
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06324 963-128
Fax: 06324 963-170
E-Mail: frank.jung@boehl-iggelheim.de
Herr Michael Herzog
Hausanschrift
E-Mail: michael.herzog@boehl-iggelheim.de
Telefon Festnetz: 06324 963-126
Fax: 06324 963-170
Herr Boris Krieger
Hausanschrift
E-Mail: boris.krieger@boehl-iggelheim.de
Telefon Festnetz: 06324 963-125
Fax: 06324 963-170
Frau Beate Herrmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06324 963-127
E-Mail: beate.herrmann@boehl-iggelheim.de
Fax: 06324 963-170
Frau Angela Modolo
Hausanschrift
E-Mail: angela.modolo@boehl-iggelheim.de
Fax: 06324 963-170
Telefon Festnetz: 06324 963-124
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 04.03.2020