Bauvorhaben an mehreren Stellen (Typ) Genehmigung baulicher Anlagen mit derselben Ausführung

    Typenprüfung beantragen

    Typenprüfungen sind dann sinnvoll, wenn eine statische Konstruktion in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden soll. Der besondere Vorteil: Bei einer Typenprüfung werden die vorgelegten Standsicherheitsnachweise nur einmal geprüft.

    Beschreibung

    Die Typenprüfung wird nach § 75 Abs. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) auf Antrag von einem Prüfamt für Baustatik durchgeführt. Soweit die Typenprüfung ergibt, dass die Ausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und für den jeweiligen Verwendungszweck brauchbar ist, ist dies durch Bescheid festzustellen. Die Typenprüfung wird widerruflich und für eine bestimmte Frist erteilt, die fünf Jahre nicht überschreiten soll; sie kann auf Antrag um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden. Eine Ausfertigung der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen ist der antragstellenden Person mit der Typenprüfung zuzustellen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an ein Prüfamt für Baustatik.

    Ansprechpartner

    TÜV Pfalz e. V., Kaiserslautern

    Adresse

    Hausanschrift

    Merkurstraße 45

    67663 Kaiserslautern

    Kontakt

    Fax: +49 631 354-5181

    Telefon Festnetz: +49 631 354-50

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rochusallee (Ämterhaus) 2

    55411 Bingen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6721 184-121

    Telefon Festnetz: +49 6721 184-155

    E-Mail: bauamt@bingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19

    BIC: MVBMDE55

    Bankinstitut: Mainzer Volksbank

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Soweit die Prüfung ergibt, dass die Ausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und für den jeweiligen Verwendungszweck brauchbar ist, ist dies durch Bescheid festzustellen (§ 75 Abs. 2 Satz 2 LBauO).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Typenprüfung wird nach § 75 Abs. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz auf schriftlichen Antrag von einem Prüfamt für Baustatik durchgeführt.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Standsicherheit, Bautechnischer Nachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de