Brexit
Beschreibung
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Großbritannien) hat am 29. März 2017 förmlich seinen Willen bekundet, aus der Europäischen Union (EU) austreten zu wollen.
Das zwischen den Verhandlungsparteien zur Regelung dieses „Brexit“ ausgehandelte Austrittsabkommen, welches den Austritt abmildern und auch eine längere Übergangszeit vorsehen würde, hat bislang keine Mehrheit im britischen Unterhaus gefunden. Daher ist noch nicht geklärt, ob es zu einem geregelten oder ungeregelten Austritt (spätestens zum 31. Oktober 2019) kommt.
Ein Austritt bedeutet jedoch in jedem Fall, dass britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige nicht mehr freizügigkeitsberechtigt sind und für den weiteren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz benötigen.
Derzeit werden durch den Bund Regelungen geschaffen, um für freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige eine Überleitung in die bestehenden Aufenthaltsrechte zu ermöglichen und damit den weiteren Aufenthalt sicherzustellen.
Zuständigkeit
Einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. In Kreisen ist dies die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Aufenthaltsrechtliche Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Vorsprache und Abgabe der Unterlagen an der Info während der Öffnungszeiten möglich. Es wird ein Kontaktformular erfasst und innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgt die Rückmeldung durch Sachberarbeiter*innen. Öffnungszeten:  Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Die telefonische Erreichbarkeit ist ausschließlich mittwochs in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr gewährleistet.  
Kontakt
Fax: +49 621 504-3054
E-Mail: aufenthaltsrecht@ludwigshafen.de
Weitere Informationen
Inhalt E-Mail Anfragen:
Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie das entsprechende Anliegen (zum Beispiel Verlängerung oder Übertrag Aufenthalt, Antrag oder Übertrag Niederlassungserlaubnis, Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder Einladung). Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen.
Formulare
Die zuständigen Behörden stellen Antragsformulare zur Verfügung und bieten gebührenfreie Beratungen an.
Unterstützende Institutionen
Auch Bundesministerien stellen weitere Informationen auf ihren Webseiten zur Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 23.07.2019
Stichwörter
Brexit, Briten, Großbritannien, Austritt, Aufenthaltstitel, EU, Ausländerbehörde