Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Wenn Sie
-Kinder in ihrer Entwicklung und Förderung unterstützen wollen
-Freude am Umgang mit Kindern haben und eine konstante Bezugsperson für sie sein wollen
-Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und der Fachberatung des Jugendamtes haben
-Die Selbständigkeit bevorzugen und Ihre Arbeitszeiten individuell einteilen möchten
-Kinder in Ihrem Haushalt oder im Haushalt der Eltern betreuen möchten, dann könnte diese Tätigkeit für Sie in Frage kommen!
Wenn Sie
-Kinder in ihrer Entwicklung und Förderung unterstützen wollen
-Freude am Umgang mit Kindern haben und eine konstante Bezugsperson für sie sein wollen
-Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und der Fachberatung des Jugendamtes haben
-Die Selbständigkeit bevorzugen und Ihre Arbeitszeiten individuell einteilen möchten
-Kinder in Ihrem Haushalt oder im Haushalt der Eltern betreuen möchten, dann könnte diese Tätigkeit für Sie in Frage kommen!
Beschreibung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII
-Persönliche Eignung (Eignungsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege)
-Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und dem Jugendamt
-Kindgerechte Räumlichkeiten
-Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller erwachsener Haushaltsmitglieder
-Ärztliches Attest
-Erste Hilfe am Kind (Lehrgang)
-Lebensmittelhygienekurs
-Teilnahme an der Qualifizierung für Kindertagespflege
- Landesverband Kindertagespflege RLP E.V.
- Handbuch Kindertagespflege
- Bundesverband für Kindertagespflege
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII
-Persönliche Eignung (Eignungsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege)
-Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und dem Jugendamt
-Kindgerechte Räumlichkeiten
-Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller erwachsener Haushaltsmitglieder
-Ärztliches Attest
-Erste Hilfe am Kind (Lehrgang)
-Lebensmittelhygienekurs
-Teilnahme an der Qualifizierung für Kindertagespflege
Zuständigkeit
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Sind Sie interessiert?
Dann können Sie sich gerne mit der Fachberatung der Kindertagespflege des Kreisjugendamtes Südliche Weinstraße in Verbindung setzen!
Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson wird in der Regel jährlich durch das Haus der Familie in Landau angeboten.
Der Kurs beinhaltet 210 Unterrichtseinheiten und 40 Stunden Praktikum.
Die Kursgebühr von 210 Euro kann unter bestimmten Voraussetzungen teilweise vom Jugendamt zurückerstattet werden.
Die Qualifizierung wird durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert.
Sind Sie interessiert?
Dann können Sie sich gerne mit der Fachberatung der Kindertagespflege des Kreisjugendamtes Südliche Weinstraße in Verbindung setzen!
Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson wird in der Regel jährlich durch das Haus der Familie in Landau angeboten.
Der Kurs beinhaltet 210 Unterrichtseinheiten und 40 Stunden Praktikum.
Die Kursgebühr von 210 Euro kann unter bestimmten Voraussetzungen teilweise vom Jugendamt zurückerstattet werden.
Die Qualifizierung wird durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Kindertagespflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bettina Forster
Frau Sigrid Heupel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-781
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Verwaltung des Jugendamtes, Kinderbetreuung (Ref. 51)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Dienste (Ref. 52)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bettina Forster
Frau Sigrid Heupel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-781
Internet
erforderliche Unterlagen
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII
-Persönliche Eignung (Eignungsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege)
-Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und dem Jugendamt
-Kindgerechte Räumlichkeiten
-Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller erwachsener Haushaltsmitglieder
-Ärztliches Attest
-Erste Hilfe am Kind (Lehrgang)
-Lebensmittelhygienekurs
-Teilnahme an der Qualifizierung für Kindertagespflege*
*Vor der Anmeldung zur Qualifizierung ist ein Eignungsgespräch erforderlich. Bitte setzen Sie sich zur Terminvereinbarung mit Frau Forster oder Frau Heupel in Verbindung.
Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII
-Persönliche Eignung (Eignungsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege)
-Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und dem Jugendamt
-Kindgerechte Räumlichkeiten
-Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller erwachsener Haushaltsmitglieder
-Ärztliches Attest
-Erste Hilfe am Kind (Lehrgang)
-Lebensmittelhygienekurs
-Teilnahme an der Qualifizierung für Kindertagespflege*
*Vor der Anmeldung zur Qualifizierung ist ein Eignungsgespräch erforderlich. Bitte setzen Sie sich zur Terminvereinbarung mit Frau Forster oder Frau Heupel in Verbindung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:
- abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest (über Masernschutz)
Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Das können wir bieten:
-Information und Vermittlung
-Fachkundige Beratung und Begleitung
-Gewährung von Geldleistungen nach § 23 SGB VIII
-Hälftige Übernahme von angemessenen Kranken, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen
-Erstattung der Unfallversicherungsbeiträge
-Qualifizierungskurse
- Handbuch Kindertagespflege
- Bundesverband für Kindertagespflege
- Landesverband Kindertagespflege RLP E.V.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das können wir bieten:
-Information und Vermittlung
-Fachkundige Beratung und Begleitung
-Gewährung von Geldleistungen nach § 23 SGB VIII
-Hälftige Übernahme von angemessenen Kranken, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen
-Erstattung der Unfallversicherungsbeiträge
-Qualifizierungskurse
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022
Stichwörter
Kind, Kinder, Kinderbetreuung, Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Tagesvater, Tagesmutter