Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Beschreibung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Wer kann in der Kindertagespflege tätig sein?
Alle Kindertagespflegepersonen des Eifelkreises Bitburg-Prüm müssen über eine entsprechende Qualifiizierung verfügen. Sofern Sie keinen Berufsabschluss nach der Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz nachweisen können, bieten wir Ihnen entsprechende Qualifizierungskurse an.
Die Qualifizierung ist erforderlich, da die Kindertagespflege nicht nur die Betreuung und Pflege umfasst, sondern auch die Erziehung, Bildung und Förderung der Kinder mit einschließt (§ 23, 24 SGB VIII i.V.m. § 43 SGB VIII).
Inhalte der Qualifikation, die mit einem Abschlusszertifikat endet, sind beispielsweise Aufgaben und Alltag als Tagespflegeperson, Förderung der Kinder, Entwicklung von Kindern, Bildungsauftrag in der Tagespflege oder rechtliche und finanzielle Grundlagen.
Wer kann in der Kindertagespflege tätig sein?
Alle Kindertagespflegepersonen des Eifelkreises Bitburg-Prüm müssen über eine entsprechende Qualifiizierung verfügen. Sofern Sie keinen Berufsabschluss nach der Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz nachweisen können, bieten wir Ihnen entsprechende Qualifizierungskurse an.
Die Qualifizierung ist erforderlich, da die Kindertagespflege nicht nur die Betreuung und Pflege umfasst, sondern auch die Erziehung, Bildung und Förderung der Kinder mit einschließt (§ 23, 24 SGB VIII i.V.m. § 43 SGB VIII).
Inhalte der Qualifikation, die mit einem Abschlusszertifikat endet, sind beispielsweise Aufgaben und Alltag als Tagespflegeperson, Förderung der Kinder, Entwicklung von Kindern, Bildungsauftrag in der Tagespflege oder rechtliche und finanzielle Grundlagen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kindertagesbetreuung, Jugendhilfeplanung, Jugendpflege (Fachbereich 12-04)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anna Koch
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: koch.anna@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-4141
Frau Alexandra Kerpicci
Internet
erforderliche Unterlagen
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Verfahrensablauf
Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:
- abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest (über Masernschutz)
Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Wie werden Sie Tagesmutter oder Tagesvater?
Wenden Sie sich an die Fachberatung Kindertagespflege der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Hier erhalten Sie die zur Erlangung der Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII) erforderlichen Informationen, Anträge und Formulare.
Nach Überprüfung der persönlichen Geeignetheit und ggf. der Räumlichkeiten und bei entsprechender Qualifizierung erhalten Sie die für Ihre Tätigkeit notwendige Pflegeerlaubnis. Auf Wunsch werden Sie in unserer Vermittlungsdatei geführt und Ihre Kontaktdaten werden von unserem Kooperationspartner, der Vermittlungsstelle Kindertagespflege des DRK Kreisverband Bitburg-Prüm e.V., an suchende Eltern weitergegeben.
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm betreuen, erhalten Sie von Seiten des Jugendamtes eine laufende Geldleistung. Diese wird für jedes Kind getrennt ermittelt. Die Auszahlung erfolgt durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm direkt an Sie. Außerdem werden Beiträge zu einer Unfallversicherung, einer angemessenen Alterssicherung sowie einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung gewährt. Informationen dazu bietet Ihnen auch die Broschüre "Was bleibt?!".
Sofern die Betreuungszeiten oft schwanken, z.B. aufgrund von Schichtarbeit, bitten wir die Tagespflegepersonen um Erfassung der Zeiten im bereitgestellten Formular. Der Betreuungsumfang wird dann monatlich berechnet.
Mehr Informationen sowie die Höhe der laufenden Geldleistung finden Sie im Flyer weiter unten. Beginnend mit dem Jahr 2018 hat der Jugendhilfeausschuss eine lineare Erhöhung der laufenden Geldleistungen für jedes Jahr beschlossen. Bitte beachten Sie dazu unser Merkblatt.
Alle Belange der Kindertagespflege sind in einer Satzung zusammengefasst. Bitte machen Sie sich vor Beginn Ihrer Tagespflegetätigkeit mit diesen Vorschriften vertraut.
Wie werden Sie Tagesmutter oder Tagesvater?
Wenden Sie sich an die Fachberatung Kindertagespflege der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Hier erhalten Sie die zur Erlangung der Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII) erforderlichen Informationen, Anträge und Formulare.
Nach Überprüfung der persönlichen Geeignetheit und ggf. der Räumlichkeiten und bei entsprechender Qualifizierung erhalten Sie die für Ihre Tätigkeit notwendige Pflegeerlaubnis. Auf Wunsch werden Sie in unserer Vermittlungsdatei geführt und Ihre Kontaktdaten werden von unserem Kooperationspartner, der Vermittlungsstelle Kindertagespflege des DRK Kreisverband Bitburg-Prüm e.V., an suchende Eltern weitergegeben.
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm betreuen, erhalten Sie von Seiten des Jugendamtes eine laufende Geldleistung. Diese wird für jedes Kind getrennt ermittelt. Die Auszahlung erfolgt durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm direkt an Sie. Außerdem werden Beiträge zu einer Unfallversicherung, einer angemessenen Alterssicherung sowie einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung gewährt. Informationen dazu bietet Ihnen auch die Broschüre "Was bleibt?!".
Sofern die Betreuungszeiten oft schwanken, z.B. aufgrund von Schichtarbeit, bitten wir die Tagespflegepersonen um Erfassung der Zeiten im bereitgestellten Formular. Der Betreuungsumfang wird dann monatlich berechnet.
Mehr Informationen sowie die Höhe der laufenden Geldleistung finden Sie im Flyer weiter unten. Beginnend mit dem Jahr 2018 hat der Jugendhilfeausschuss eine lineare Erhöhung der laufenden Geldleistungen für jedes Jahr beschlossen. Bitte beachten Sie dazu unser Merkblatt.
Alle Belange der Kindertagespflege sind in einer Satzung zusammengefasst. Bitte machen Sie sich vor Beginn Ihrer Tagespflegetätigkeit mit diesen Vorschriften vertraut.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022
Stichwörter
Kind, Kinder, Kinderbetreuung, Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Tagesvater, Tagesmutter