Amtsblatt veröffentlichen
Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt.
Beschreibung
In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.
Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.
Hinweise für Winnweiler: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Winnweiler
Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt über das System von Linus-Wittich (CMSweb).
Zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Winnweiler melden Sie sich unter unten genanntem Link als Redakteur an.
Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie hier: CMSweb-Registrierungsanleitung.pdf
Hinweise zur Veröffentlichung: Allg.Hinweise - CMS-System.pdf
Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt über das System von Linus-Wittich (CMSweb).
Zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Winnweiler melden Sie sich unter unten genanntem Link als Redakteur an.
Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie hier: CMSweb-Registrierungsanleitung.pdf
Hinweise zur Veröffentlichung: Allg.Hinweise - CMS-System.pdf
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Winnweiler - Referat 1
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr Mo-Mi 13.00-16.00 Uhr Do 13.00-17.30 Uhr (nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr), * Freitag Nachmittag geschlossen * 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marcella Franck
Herr Benjamin Maul
Internet
Weitere Informationen
Zentralverwaltung, Grundschulen und Kindertagesstätten
erforderliche Unterlagen
In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
- Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
- Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.
Gesetz- und Verordnungsblatt: Gebühr 32.0 EUR
Ministerialblatt: Gebühr 55.0 EUR
Staatsanzeiger: Gebühr 25.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.
Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am 17.03.2023
Stichwörter
Information, Amtsblatt, Verordnungsblatt, Rechtsverordnung, öffentliche Bekanntmachung, Veröffentlichung