Amtsblatt veröffentlichen
Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt.
Beschreibung
In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.
Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.
Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz
Das offizielle Bekanntmachungsorgan der Stadt und Verbandsgemeinde Konz ist der Trierische Volksfreund.
Zusätzlich arbeiten wir mit der WITTICH Medien KG in Föhren zusammen an der "Konzer Rundschau". Diese erscheint jeden Donnerstag und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG verteilt. Die "Konzer Rundschau" enthält Pressemitteilungen sowie wichtige Informationen aus der Verbandsgemeindeverwaltung, der Stadt und den Ortsgemeinden, anderen Behörden, der Vereine, Einrichtungen und Institutionen und der Kirchen.
Für kostenpflichtige Anzeigen ist allein der Verlag WITTICH Medien KG in Föhren (06502/91470) verantwortlich. Texte zur Veröffentlichung können Sie auch über die Pressestelle der Konzer Verbandsgemeindeverwaltung ( presse@konz.de ) an den Verlag senden (per E-Mail - Word-Dateien und evtl. Bildmaterial mit Quellenangaben).
Redaktionsschluss ist üblicherweise montags, 9 Uhr.
Wer regelmäßig Texte in der Konzer Rundschau veröffentlichen möchte, kann sich als Redakteur beim Verlag Wittich Medien KG anmelden und so die Texte und gegebenenfalls Fotos direkt über das Redaktionssystem hochladen. Anmeldung unter cms.wittich.de.
Wenn Sie ein Problem bei der Zustellung haben, können Sie dies HIER dem Verlag direkt mitteilen. Dies gilt auch für sonstige Reklamationen - z.B. wenn etwas nicht nach Ihren Vorstellungen funktioniert.
Das aktuelle ePaper der Konzer Rundschau können Sie HIER lesen.
Das offizielle Bekanntmachungsorgan der Stadt und Verbandsgemeinde Konz ist der Trierische Volksfreund.
Zusätzlich arbeiten wir mit der WITTICH Medien KG in Föhren zusammen an der "Konzer Rundschau". Diese erscheint jeden Donnerstag und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG verteilt. Die "Konzer Rundschau" enthält Pressemitteilungen sowie wichtige Informationen aus der Verbandsgemeindeverwaltung, der Stadt und den Ortsgemeinden, anderen Behörden, der Vereine, Einrichtungen und Institutionen und der Kirchen.
Für kostenpflichtige Anzeigen ist allein der Verlag WITTICH Medien KG in Föhren (06502/91470) verantwortlich. Texte zur Veröffentlichung können Sie auch über die Pressestelle der Konzer Verbandsgemeindeverwaltung ( presse@konz.de ) an den Verlag senden (per E-Mail - Word-Dateien und evtl. Bildmaterial mit Quellenangaben).
Redaktionsschluss ist üblicherweise montags, 9 Uhr.
Wer regelmäßig Texte in der Konzer Rundschau veröffentlichen möchte, kann sich als Redakteur beim Verlag Wittich Medien KG anmelden und so die Texte und gegebenenfalls Fotos direkt über das Redaktionssystem hochladen. Anmeldung unter cms.wittich.de.
Wenn Sie ein Problem bei der Zustellung haben, können Sie dies HIER dem Verlag direkt mitteilen. Dies gilt auch für sonstige Reklamationen - z.B. wenn etwas nicht nach Ihren Vorstellungen funktioniert.
Das aktuelle ePaper der Konzer Rundschau können Sie HIER lesen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Konz - Öffentlichkeitsarbeit - FB1
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Nenno
Internet
erforderliche Unterlagen
In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
- Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
- Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.
Gesetz- und Verordnungsblatt: Gebühr 32.0 EUR
Ministerialblatt: Gebühr 55.0 EUR
Staatsanzeiger: Gebühr 25.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.
Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am 17.03.2023
Stichwörter
Information, Amtsblatt, Verordnungsblatt, Rechtsverordnung, öffentliche Bekanntmachung, Veröffentlichung