Studienplatz Einschreibung (Immatrikulation)
Um ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen und Mitglied der Hochschule zu werden, schreiben Sie sich ein (Immatrikulation).
Beschreibung
Um einen Studienplatz nach einer erfolgreichen Bewerbung anzunehmen, schreiben Sie sich in der geforderten Frist und mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei Ihrer Hochschule ein.
zuständige Stelle
Studierende schreiben sich im Studierendensekretariat der jeweiligen Hochschule für das gewählte Studium ein.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, an der Sie sich einschreiben oder bewerben wollen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kirner Land
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Kirner Land umfasst die Stadt Kirn sowie die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn, Brauweiler, Bruschied, Hahnenbach, Heimweiler, Heinzenberg, Hennweiler, Hochstetten-Dhaun, Horbach, Kellenbach, Königsau, Limbach, Meckenbach, Oberhausen bei Kirn, Otzweiler, Schneppenbach, Schwarzerden, Simmertal und Weitersborn.
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerbüro Montag und Dienstag: 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Verwaltung Montag und Dienstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr -18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule weitere Unterlagen anfordern, wie etwa:
- Zulassungsbescheid
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausgefüllte Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
- Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
- Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk, falls eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule erfolgte
- Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- Quittungen über eingezahlten Studentenwerksbeitrag (Dieser kann eventuell auch vor Ort bar bezahlt werden.)
- Lichtbild
- Lebenslauf
- im Falle minderjähriger Bewerberinnen oder Bewerber die Genehmigung der Erziehungsberechtigten
Dies kann von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie die jeweiligen Anforderungen.
Formulare
Anträge bzw. Formulare sind auf der Homepage der jeweiligen Hochschule zu finden, bzw. werden Ihnen nach erfolgreicher Bewerbung (zulassungsbeschränkte Studiengänge) zugesandt.
Voraussetzungen
Um ein Studium an einer rheinland-pfälzischen Hochschule aufnehmen zu können, müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:
Universität:
- Hochschulreife oder
- eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oder
- Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben erhalten eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Hochschulen für angewandte Wissenschaften:
- Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder
- eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oder
- Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben
- fristgerechte schriftliche Annahme des Studienplatzes
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie haben die Möglichkeit, von einer Einschreibung / Immatrikulation innerhalb bestimmter Fristen auf Antrag wieder zurück zu treten. Bei einem Rücktritt innerhalb der vorgesehenen Frist gelten Sie als nichteingeschrieben.
Verfahrensablauf
Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf einen Studienplatz erhalten Sie von der betreffenden Hochschule einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibung und damit die Aufnahme an der Hochschule erfolgt dann innerhalb einer Frist auf Ihren Antrag hin.
Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschule zu den jeweiligen Studiengängen.
Fristen
Die Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen finden Sie auf den Websites der Hochschulen. Diese sind bindend. Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel beim Verstreichen der Rückmeldefristen Ihre Studienplatzzulassung verlieren.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.
Kosten
Es fallen jedes Semester Semesterbeiträge an. Die Höhe des Semesterbeitrags variiert zwischen den Hochschulen.
Bemerkungen
Auf den Internetseiten der Hochschulen finden Sie alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, das von Ihrem Schulabschluss und Ihrem Herkunftsland abhängt, inkl. Checklisten, Adressen und Hinweisen die die Besonderheiten der jeweiligen Hochschule betreffen.
Unterstützende Institutionen
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation direkt an die die Studierendensekretariate und die akademischen Auslandsämter der jeweiligen Hochschulen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWWK, Abteilung 3 am 24.03.2021
Stichwörter
Uni, studieren, Einschreibung, Universität, Hochschule, Zulassung