Religionsunterricht Abmeldung
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler nehmen am Religionsunterricht ihres Bekenntnisses teil. (Im Schuljahr 2018/2019 wird in Rheinland-Pfalz evangelischer, katholischer, freireligiöser, mennonitischer, alevitischer und im Rahmen der modellhaften Erprobung islamischer Religionsunterricht angeboten). Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Die Teilnahme kann von den Eltern, ab der Vollendung des 14. Lebensjahres von den Schülerinnen und Schülern schriftlich abgelehnt werden. Die Abmeldung minderjähriger Schülerinnen und Schüler ist den Eltern mitzuteilen.
Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, besuchen den Ethikunterricht.
Schülerinnen und Schüler einer Religionsgemeinschaft, für die kein Religionsunterricht an der Schule eingerichtet ist, die aber in vergleichbarem Umfang an einem von der Schulbehörde als entsprechend anerkannten Unterricht teilnehmen, sind von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts befreit.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Schulleitung.
Ansprechpartner
Grund- und Realschule plus Jünkerath Graf-Salentin-Schule
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GRS+ Jünkerath
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grund- und Realschule plus St. Martin Kelberg
Aktuelles
GRS+ Kelberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02692 263
Telefon Festnetz: 02692 930771
Fax: 02692 1330
E-Mail: sekretariat@schulekelberg.de
Private staatl. genehmigte Fachschule für Altenpflege
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BBS Daun Maria Hilf
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06592 715-2366
Telefon Festnetz: 06592 715-2458
Fax: 06592 715-2508
E-Mail: info@pflegeschule-daun.de
Schule am Pulvermaar Grundschule und Integrative Realschule plus
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GRS+ Gillenfeld
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Grundschule Uersfeld
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GS Uersfeld
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02657 941091
Fax: 02657/941092
erforderliche Unterlagen
Schriftliche Bekundung
Formulare
Die Abmeldung vom Religionsunterreicht ist schriftlich zu bekunden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 40 Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung)
- § 25 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (GrSchulO RP)
- § 29 Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen (SoSchulO RP)
- § 26 Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen (BBiSchulO RP)
- Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz (GG)
Fristen
Eine Abmeldung soll in der Regel zum jeweiligen Schulhalbjahr erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 21.03.2019
Stichwörter
katholisch, Glaubensunterricht, evangelisch, Ethik, Ethikunterricht, Glaubenrichtung, Religion