Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer festsetzen

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten. 

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

    Hinweise für Edenkoben: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Edenkoben

    Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden gekommen ist oder stirbt. Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter.

    Hundesteuersatzungen der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Edenkoben.

    Hebesätze in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Edenkoben

    Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden gekommen ist oder stirbt. Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter.

    Hundesteuersatzungen der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Edenkoben.

    Hebesätze in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Edenkoben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 2 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 23

    67480 Edenkoben

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-edenkoben.de

    Telefon Festnetz: 06323 959-0

    Fax: 06323 959-299

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2018 (von: Webservice, VG_Edenkoben)

    Technisch geändert am 03.11.2024 (von: Webservice, VG_Edenkoben)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Edenkoben: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Edenkoben

    Aktueller Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung. 

    Bei Abmeldung wegen Verendung oder Einschläferung ist eine Bescheinigung des Tierarztes mitzubringen, sowie die Hundesteuermarke.

    Aktueller Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung. 

    Bei Abmeldung wegen Verendung oder Einschläferung ist eine Bescheinigung des Tierarztes mitzubringen, sowie die Hundesteuermarke.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Die Anzeige hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.

    Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde. Näheres hierzu regelt die jeweilige Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.

    Hinweise für Edenkoben: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Edenkoben

    Die Hundesteuersatzungen der 15 Gemeinden und der Stadt der Verbandsgemeinde Edenkoben finden Sie hier.

    Die Hundesteuersatzungen der 15 Gemeinden und der Stadt der Verbandsgemeinde Edenkoben finden Sie hier.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.

    Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2018 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hund, Haustier, Steuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)