Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Enkenbach-Alsenborn: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Seit 2016 werden keine Hundesteuermarken in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn mehr ausgegeben.
Seit 2016 werden keine Hundesteuermarken in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn mehr ausgegeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 5 - Finanzabteilung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Natalja Schulz
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06303 4888
E-Mail: natalja.schulz@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-135
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundesteuermarken, Tod, Hundesteuer, gestorben, Hundeabmeldung, Tierhaltung, gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen