Hundesteuer Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Hermeskeil: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

    Nachfolgend die wichtigsten Hinweise zusammengefasst:

    • Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
    • Die Hundehaltung ist binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung beim Steueramt anzuzeigen.
    • Für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden gelten differenzierte und ergänzende Regelungen.
    • Ein Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde Hermeskeil oder ein Wegzug aus der Verbandsgemeinde ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.
    • Der Tod des Hundes ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.

    Nachfolgend die wichtigsten Hinweise zusammengefasst:

    • Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
    • Die Hundehaltung ist binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung beim Steueramt anzuzeigen.
    • Für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden gelten differenzierte und ergänzende Regelungen.
    • Ein Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde Hermeskeil oder ein Wegzug aus der Verbandsgemeinde ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.
    • Der Tod des Hundes ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.

    Online-Dienst

    OZG_Hundesteuer

    ID: L100039_278694807

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 17.03.2024 (von: Webservice, VG_Hermeskeil)

    Technisch geändert am 24.10.2024 (von: Webservice, VG_Hermeskeil)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hermeskeil - Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Langer Markt 17

    54411 Hermeskeil

    Postanschrift

    Postfach 11 20

    54401 Hermeskeil

    Kontakt

    E-Mail: verbandsgemeinde@hermeskeil.de

    Telefon Festnetz: +49 6503 809-0

    Fax: +49 6503 809-200

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2020 (von: Webservice, VG_Hermeskeil)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Hermeskeil)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

    Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2018 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hundesteuermarken, Tod, Hundesteuer, gestorben, Hundeabmeldung, Tierhaltung, gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)