Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Hermeskeil: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil
Nachfolgend die wichtigsten Hinweise zusammengefasst:
- Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
- Die Hundehaltung ist binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung beim Steueramt anzuzeigen.
- Für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden gelten differenzierte und ergänzende Regelungen.
- Ein Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde Hermeskeil oder ein Wegzug aus der Verbandsgemeinde ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.
- Der Tod des Hundes ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.
Nachfolgend die wichtigsten Hinweise zusammengefasst:
- Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
- Die Hundehaltung ist binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung beim Steueramt anzuzeigen.
- Für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden gelten differenzierte und ergänzende Regelungen.
- Ein Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde Hermeskeil oder ein Wegzug aus der Verbandsgemeinde ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.
- Der Tod des Hundes ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.
Online-Dienst
OZG_Hundesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hermeskeil - Finanzen
Adresse
Postanschrift
Langer Markt 17
54411 Hermeskeil
Postanschrift
Postfach 11 20
54401 Hermeskeil
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Böttger
Frau Eva Rohler
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundesteuermarken, Tod, Hundesteuer, gestorben, Hundeabmeldung, Tierhaltung, gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen