Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    99150001000000

    Leistungsobjekt für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

    Zuständigkeit

    • Es gibt zahlreiche Beratungsangebote. Diese finden Sie auf  Anerkennung in Deutschland .
    • Lassen Sie sich in einer  IQ-Beratungsstelle  persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.
    • Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
      Telefonnummer: +49 30 1815-1111
      Sprechzeiten:
      Mo. 09:00 – 15:00 Uhr
      Di. 09:00 – 15:00 Uhr
      Mi. 09:00 – 15:00 Uhr
      Do. 09:00 – 15:00 Uhr
      Fr. 09:00 – 15:00 Uhr

    Fristen

    Keine. Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihre Unterlagen angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Unterlagen fehlen.

    Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 4 Monate.

    Kosten

    Das Verfahren kostet Geld. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.

    Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Ausgleichsmaßnahmen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

    Weitere Informationen

    •  

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesinstitut für Berufsbildung am 12.06.2018

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2018

    Technisch geändert am 01.10.2025

    Stichwörter

    Anerkennungsbescheid, Berufsanerkennungsrichtlinie, Richtlinie 2005/36/EG, Konformitätsbescheinigung, Zeugnisbewertung, Berufserlaubnis, Assistenz, Anpassungslehrgang, ausländischer Beruf, Arbeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Nostrifikation, Heilberuf, Ausländische Qualifikation, ausländischer Abschluss, Drittstaat, Anerkennungsverfahren, Kenntnisprüfung, Qualifikationsanalyse, Berufsabschluss, Erteilung, EU/EWR/Schweiz, Heilhilfsberuf, Medizinalfachberuf, Anerkennung in Deutschland, Gleichwertigkeitsbescheid, Anerkennungsgesetz, Gesundheitsfachberuf, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Beruf, Medizinische Assistenzberufe, staatliche Erlaubnis, Reglementierter Beruf, Gleichwertigkeit, Berufszugang, Reglementiert, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, Eignungsprüfung, Berufsqualifikation, Ausbildung, Berufsausbildung, Gleichwertigkeitsprüfung, Ausbildungsberuf, Nostrifizierung, Anerkennung, Gleichwertigkeitsfeststellung, Anerkennen, berufliche Anerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020