Leistungsobjekt für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Zuständigkeit
- Es gibt zahlreiche Beratungsangebote. Diese finden Sie auf Anerkennung in Deutschland .
- Lassen Sie sich in einer IQ-Beratungsstelle persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.
- Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
Telefonnummer: +49 30 1815-1111
Sprechzeiten:
Mo. 09:00 – 15:00 Uhr
Di. 09:00 – 15:00 Uhr
Mi. 09:00 – 15:00 Uhr
Do. 09:00 – 15:00 Uhr
Fr. 09:00 – 15:00 Uhr
Fristen
Keine. Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihre Unterlagen angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Unterlagen fehlen.
Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 4 Monate.
Kosten
Das Verfahren kostet Geld. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Ausgleichsmaßnahmen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesinstitut für Berufsbildung am 12.06.2018
Stichwörter
Anerkennungsbescheid, Berufsanerkennungsrichtlinie, Richtlinie 2005/36/EG, Konformitätsbescheinigung, Zeugnisbewertung, Berufserlaubnis, Assistenz, Anpassungslehrgang, ausländischer Beruf, Arbeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Nostrifikation, Heilberuf, Ausländische Qualifikation, ausländischer Abschluss, Drittstaat, Anerkennungsverfahren, Kenntnisprüfung, Qualifikationsanalyse, Berufsabschluss, Erteilung, EU/EWR/Schweiz, Heilhilfsberuf, Medizinalfachberuf, Anerkennung in Deutschland, Gleichwertigkeitsbescheid, Anerkennungsgesetz, Gesundheitsfachberuf, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Beruf, Medizinische Assistenzberufe, staatliche Erlaubnis, Reglementierter Beruf, Gleichwertigkeit, Berufszugang, Reglementiert, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, Eignungsprüfung, Berufsqualifikation, Ausbildung, Berufsausbildung, Gleichwertigkeitsprüfung, Ausbildungsberuf, Nostrifizierung, Anerkennung, Gleichwertigkeitsfeststellung, Anerkennen, berufliche Anerkennung