Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landau-Land
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Landau-Land gehört zum Landkreis Südliche Weinstraße und umfasst die Ortsgemeinden Billigheim-Ingenheim, Birkweiler, Böchingen, Eschbach, Frankweiler, Göcklingen, Heuchelheim-Klingen, Ilbesheim bei Landau in der Pfalz, Impflingen, Knöringen, Leinsweiler, Ranschbach, Siebeldingen und Walsheim.
Adresse
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Verwaltung Montag: 08:30 - 12:00 Uhr  Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr  Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr  Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr  Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Bürgerbüro Montag: 07:30 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Straßenverkehr und Kfz-Zulassungsstelle (Ref. 33)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Adrian Eicher
Frau Sandra Michael
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-591
Frau Lama Hanna-Micha
Frau Melanie Heß
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-595
Frau Emily Eisemann
Frau Sina Sczepanski
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-595
E-Mail: Sina.Sczepanski@suedliche-weinstrasse.de
Fax: 06341 9407595
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Gebühr: 37,40 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024
Stichwörter
Führerschein, Führerscheindokument, Ablauf, Beantragung neuer Führerschein, neuer Führerschein, ungültig, Befristet, Führerschein abgelaufen, Fahrerlaubnis, Gültigkeit, Ausstellung