Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

    Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A erweitern lassen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

    Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

    Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.

    Um die Fahrerlaubniserweiterung zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

    • für die Klasse A ist das Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
    • bei zweijährigem Vorbesitz von Klasse A2 ist das Mindestalter 20 Jahre, dann ist nur praktische die Prüfung erforderlich

    Hinweise für Trier-Saarburg: Fahrerlaubnis Änderung zum Führen eines Motorrades

    • für die Klasse A ist das Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
    • bei zweijährigem Vorbesitz von Klasse A2 ist das Mindestalter 20 Jahre, dann ist nur praktische die Prüfung erforderlich

    zuständige Stelle

    Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt-bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17444

    E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Struth, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • in biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
    • Angaben zur Fahrschule

    Hinweise für Trier-Saarburg: Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
      • sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
        • liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum Sehtest:
      • darf bei Vorlage bzw. Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
    • zusätzlich zum Erste-Hilfe Nachweis
      • dieser ist im Original vorzulegen, unabhängig davon ob dieser bereits in der Vergangenheit nachgewiesen wurde 
        • mindestens 9 Unterrichtseinheiten müssen nachgewiesen werden
        • sollte das Original nicht mehr vorliegen ist eine sogenannte Zweitschrift bei der Stelle anzufordern wo der Erste-Hilfe Kurs absolviert wurde
        • ein Nachweis über die Absolvierung eines Online-Erste-Hilfe Kurses wird nicht anerkannt

    Hinweise für Trier-Saarburg: Fahrerlaubnis Änderung zum Führen eines Motorrades

    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
      • sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
        • liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • zusätzlich zum Erste-Hilfe Nachweis
      • dieser ist im Original vorzulegen, unabhängig davon ob dieser bereits in der Vergangenheit nachgewiesen wurde 
        • mindestens 9 Unterrichtseinheiten müssen nachgewiesen werden
        • sollte das Original nicht mehr vorliegen ist eine sogenannte Zweitschrift bei der Stelle anzufordern wo der Erste-Hilfe Kurs absolviert wurde
        • ein Nachweis über die Absolvierung eines Online-Erste-Hilfe Kurses wird nicht anerkannt

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Trier-Saarburg: Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

    Beantragung

    • erfolgt persönlich
      • kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen

    Aushändigung

    • Fahrerlaubnis bei Erweiterung wird grundsätzlich an den TÜV gesendet und bei bestandener Prüfung direkt ausgehändigt
    • Ausnahme:
      • bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Führerscheinklassen erfolgt die Abholung bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
      • ggfs. wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt

    Fristen

    Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A

    3 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

    • 38,50 Euro

    Dokumente

    Eingehend

    Sehtestbescheinigung

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Bezeichnung: Der Sehtest darf nicht älter als zwei Jahre sein.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Biometrie taugliches Lichtbild (Format 35x45mm)

    Dokumenttyp: Lichtbild

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Fahrerlaubnis

    Dokumenttyp: Erlaubnis

    Bezeichnung: Die bisherige Fahrerlaubnis ist mitzubringen.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Personalausweis

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: Der Personalausweis oder alternativ der Reisepass ist mitzubringen.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Eingehend

    Fahrerlaubnis

    Dokumenttyp: Erlaubnis

    Bezeichnung: Die bisherige Fahrerlaubnis ist mitzubringen.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Biometrie taugliches Lichtbild (Format 35x45mm)

    Dokumenttyp: Lichtbild

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Personalausweis

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: Der Personalausweis oder alternativ der Reisepass ist mitzubringen.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sehtestbescheinigung

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Bezeichnung: Der Sehtest darf nicht älter als zwei Jahre sein.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2018 (von: Loraine, Freitag)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kraftrad, Erweiterung, Kleiner Motorradführerschein, Führerschein, 125er- Führerschein, Fahrerlaubnis, Großer Motorradführerschein, Motorrad, Moped, A-Klassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)