Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung anzeigen
Beschreibung
Prostitutionsveranstaltungen bezeichnen für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen möchten, müssen Sie dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen.
Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen und sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen (Prostitutionsfahrzeugen) durchgeführt werden. Der Betriebsort und die Betriebszeiten der Prostitutionsveranstaltung dürfen den Anforderungen zum Schutz der während der Prostitutionsveranstaltung tätigen Prostituierten, der Kundinnen und Kunden, zum Schutz der Jugend und der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anlieger und der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Andernfalls kann die Organisation und Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung untersagt werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk die Prostitutionsveranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Referat 30 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- vollständiger Name des Betreibers,
- Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
- falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
- Vor- und Nachnamen und
- Kopie der Stellvertretungserlaubnis
- das der Erlaubnis zugrunde liegende Betriebskonzept,
- das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
- Ort und Zeit der Veranstaltung,
- vollständige Name des Eigentümers der für die Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie dessen Einverständnis,
- die zum Nachweis der Mindestanforderungen erforderlichen Unterlagen über die Beschaffenheit der zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlage,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden,
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen,
- wenn ein Prostitutionsfahrzeug als Veranstaltungsort verwendet wird, wird die gültige Betriebszulassung/Betriebsfähigkeit des Fahrzeuges benötigt
Voraussetzungen
Wenn Sie die Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen anzeigen möchten, müssen Sie:
- eine gültige Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen vorweisen.
- darauf achten, dass die Betriebszeiten und der Betriebsort den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten entsprechen.
- das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch für Ihren Stellvertreter.
Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Antragsfrist: 4 Wochen (Anzeigefrist vor Veranstaltung)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Prostitutionstätigkeit Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
Antragsfrist: 4 Wochen (Anzeigefrist vor Veranstaltung)
Antragsfrist: 4 Wochen (Anzeigefrist vor Veranstaltung)
Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 80,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Sollten Sie Ihre Anzeige zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erstatten, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Des Weiteren kann die zuständige Behörde die Veranstaltung nach § 20 Abs. 5 ProstSchG untersagen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 26.07.2018
Stichwörter
Sexveranstaltung, Erotik- Veranstaltung, Lustveranstaltung, Gang-Bang-Party, Prostitutionsveranstaltung, Sex-Party, Swingerclub