Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.4 - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Sonja Maurer
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-3405
E-Mail: s.maurer@vg-hr.de
Fax: 06785 79-83405
Geschäftsstelle Seniorenbeirat
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Fax: 06785 79-89977
E-Mail: seniorenbeirat@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-9977
Herrn Jan Weber
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
E-Mail: j.weber@vg-hr.de
Fax: 06785 79-83409
Telefon Festnetz: 06785 79-3409
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 03.09.2021
Stichwörter
Mehrzweckhalle, Sporthallenbenutzung, Sporthallenbelegung, Sporthallennutzung, Sporthalle Vermietung, Sportplatz, Sporthalle, Sporthalle Belegung, Gemeindehalle