Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen
Wenn Sie eine Prostitutionstätigkeit ausüben wollen, müssen Sie vor der erstmaligen Tätigkeitsanmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.
Beschreibung
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen. Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen. Der beratenen Person wird eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung ausgestellt. Diese kann in anonymisierter Form ausgestellt werden.Die Verwaltungsleistungen sind gebührenpflichtig.
Verstöße gegen die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung können entsprechend rechtlich geahndet werden, sofern die Person ohne Bescheinigung nicht der Aufforderung durch die zuständige Behörde nachkommt, innerhalb einer angemessenen Frist eine Gesundheitsberatung wahrzunehmen und die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
zuständige Stelle
Die Kreisverwaltungen nehmen die Aufgabe der gesundheitlichen Beratung als untere Gesundheitsbehörden wahr.
Es ist immer die Behörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll.
Zuständigkeit
Für die gesundheitliche Beratung ist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung zuständig, in kreisfreien Städten das Gesundheitsamt des Landkreises.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit
Beschreibung
Famulatur oder PJ im Rahmen Deines Medizinstudiums im öffentlichen Gesundheitsdienst
Starte Deine medizinische Laufbahn mit uns und setze ein Zeichen für Gesundheit und Gesellschaft.
Wir freuen uns auf Dich!
Weitere Informationen findest Du in unserem Flyer.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2434
Telefon Festnetz: 06571 14-2451
Fax: 06571 14-2503
Kontaktperson
Frau Susann Hummelsiep
Hausanschrift
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de
Fax: 06571 14-2503
Telefon Festnetz: 06531 500683
Frau Sandra Junk
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06517 14-2465
E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de
Fax: 06571 14-2503
Herr Edwin Berg
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06531 500628
Fax: 06571 14-2503
Internet
Weitere Informationen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Kosten
Die Gebühr für die gesundheitliche Beratung beläuft sich auf 40 bis 60 EUR.
Je nachdem können zusätzlich Kosten für Auslagen von der Behörde geltend gemacht werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gesundheitsberatung, Prostitution, gesundheitliche Beratung, Prostituiertenschutzgesetz, Prostituierte, Prostitutionsgesetz