Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Bischöfl. Grundschule St. Matthias Bitburg
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GS Bitburg St. Matthias
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Staatlich anerkannte Krankenpflegeschule am St. Joseph-Krankenhaus Prüm
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BBS Prüm St. Joseph
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Hausanschrift
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Grundschule Neidenbach
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GS Neidenbach
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0160 93135985
E-Mail: gs.neidenbach@t-online.de
Grundschule St. Nikolaus Spangdahlem
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GS Spangdahlem
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06565-4600
E-Mail: verwaltung@gs-spangdahlem.de
Wilhelm-Busch-Grundschule Bickendorf-Seffern
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GS Bickendorf
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06569 963136
Telefon Festnetz: 06569 7007 Standort Seff
Fax: 06569 963138
E-Mail: gsbickendorf-seffern@t-online.de
St. Martin-Schule SFG Förderschule
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SFGM Bitburg
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06561 96140
Telefon Festnetz: 06561 961416
Fax: 06561 961420
E-Mail: info@martin-schule.de
Staatl. anerkannte Realschule plus St. Matthias
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RS+ Bitburg St. Matthias
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Priv. Vinzenz-von-Paul-Gymnasium
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GY Prüm Vinzenz-von-Paul
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06551 1473990
E-Mail: Sekretariat@vvpg.de
Staatl. genehmigtes Gymnasium St. Matthias
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GY Bitburg St. Matthias
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Genossenschaftliches Gymnasium Speicher
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GY Speicher
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Telefon Festnetz: 06562 96740
Eifel-Kolleg
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Koll Neuerburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06564 9673-0
Telefon Festnetz: 06564 9673-40
Fax: 06564 967331
E-Mail: info@eifel-kolleg.de
DLR Eifel - Berufsbildende Schule Agrarwirtschaft
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BBS Bitburg DLR
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Hausanschrift
Kontakt
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Laus, Läuse, Kopflaus, Ungeziefer, meldepflichtig