Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - Seuchenschutz, Umwelthygiene
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2700
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ak.de
Kontaktperson
Frau Susanne Buchen
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2728
E-Mail: susanne.buchen@kreis-ak.de
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - FG 1.1 - Zentrale Dienste
Beschreibung
Sachgebiete
- 1.1.1 Büroleitung, Zentrale Steuerung, Öffentlichkeitsarbeit
- 1.1.2 Personal und Organisation
- 1.1.3 Gremien, Ortsrecht, Ehrenamt
- 1.1.4 Informationstechnik, EDV-Administration, Digitalisierung
- 1.1.5 Kindertagesstätten, Schulen, Volkshochschule
- 1.1.6 Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- 1.1.7 Tourismus und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Marion Schweigert
Frau Sabine Schreiner
Herr Niklas Gontermann
Frau Regina Just
Frau Christine Lisku
Frau Celina Müller
Frau Sabrina Holzer
Frau Helene Hertel
Weitere Informationen
Sachgebiete
- 1.1.1 Büroleitung, Zentrale Steuerung, Öffentlichkeitsarbeit
- 1.1.2 Personal und Organisation
- 1.1.3 Gremien, Ortsrecht, Ehrenamt
- 1.1.4 Informationstechnik, EDV-Administration, Digitalisierung
- 1.1.5 Kindertagesstätten, Schulen, Volkshochschule
- 1.1.6 Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- 1.1.7 Tourismus und Kultur
Grundschule Bürgermeister-Raiffeisen-Schule Weyerbusch
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Martin-Luther-Schule Grundschule Betzdorf
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GS Betzdorf Martin-Luther
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Integrierte Gesamtschule Betzdorf-Kirchen Geschwister Scholl
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IGS Betzdorf-Kirchen
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Astrid-Lindgren-Schule Grundschule Gebhardshain
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GS Gebhardshain
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Telefon Festnetz: 02747 3550
Telefon Festnetz: 02747 2980
Fax: 02747 7469
E-Mail: info@grundschule-gebhardshain.de
Erich-Kästner-Schule Grundschule II Altenkirchen
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Michaelschule Grundschule Kirchen
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W.E. Ketteler-Schule Grundschule Niederfischbach
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Martin-Luther-Schule Grundschule Mudersbach-Niederschelderhütte
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Christophorus-Schule Grundschule Betzdorf
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GS Betzdorf Christophorus
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Freie Evangelische Bekenntnisschule -Grundschule des Vereins Freie Ev. Bekenntnisschule Altenk. FEBA e.V.-
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GS Altenkirchen FEBA
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Förderschule am Alserberg mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung Wissen
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August-Sander-Schule, Realschule plus und Fachoberschule Altenkirchen
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Realschule plus Daaden
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Staatlich anerkannte Schule für Pflegeberufe am DRK Krankenhaus Kirchen
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BBS Kirchen DRK
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Integrierte Gesamtschule Hamm Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Schule
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IGS Hamm
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Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 71 - Seuchenschutz, Umwelthygiene
Wird bei einem Kind oder Jugendlichen Kopflausbefall festgestellt, sind die Sorgeberechtigten gesetzlich verpflichtet, die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, über den Kopflausbefall zu informieren. Dies gilt auch, wenn die Eltern den Lausbefall selbst diagnostiziert haben.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung muss daraufhin unverzüglich das Gesundheitsamt unterrichten. Das Gesundheitsamt lässt dann je nach Situation entweder über die Gemeinschaftseinrichtung den Eltern schriftliche Informationen zukommen oder untersucht vor Ort die Kinder auf Kopfläuse. Für die Untersuchung ist ein schriftliches Einverständnis der Eltern erforderlich.
Das von Läusen befallene Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung so lange nicht betreten, bis eine Weiterverbreitung der Läuse nicht mehr zu befürchten ist (Paragraph 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz). Bei wiederholtem Lausbefall ist hierfür ein ärztliches Attest erforderlich.
Falls Ihr Kind von Kopfläusen befallen ist, benachrichtigen Sie bitte auch die Eltern der Spielkameraden Ihres Kindes.
Da die Übertragung der Kopfläuse hauptsächlich von Mensch zu Mensch erfolgt, breiten sich Läuse in Gemeinschaftseinrichtungen besonders schnell aus. Kopflausbefall hat daher auch nicht zwangsläufig mit mangelnder Sauberkeit zu tun.
Die Diagnose erfolgt durch Nachweis der Läuse oder Nissen. Die Nissen unterscheiden sich von den Kopfschuppen, indem sie sich nicht einfach von den Haaren abstreifen lassen. Sie haften fest an den Haaren, bevorzugt am Haaransatz hinter den Ohren, in der Schläfen- und Nackengegend.
Wird bei einem Kind oder Jugendlichen Kopflausbefall festgestellt, sind die Sorgeberechtigten gesetzlich verpflichtet, die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, über den Kopflausbefall zu informieren. Dies gilt auch, wenn die Eltern den Lausbefall selbst diagnostiziert haben.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung muss daraufhin unverzüglich das Gesundheitsamt unterrichten. Das Gesundheitsamt lässt dann je nach Situation entweder über die Gemeinschaftseinrichtung den Eltern schriftliche Informationen zukommen oder untersucht vor Ort die Kinder auf Kopfläuse. Für die Untersuchung ist ein schriftliches Einverständnis der Eltern erforderlich.
Das von Läusen befallene Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung so lange nicht betreten, bis eine Weiterverbreitung der Läuse nicht mehr zu befürchten ist (Paragraph 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz). Bei wiederholtem Lausbefall ist hierfür ein ärztliches Attest erforderlich.
Falls Ihr Kind von Kopfläusen befallen ist, benachrichtigen Sie bitte auch die Eltern der Spielkameraden Ihres Kindes.
Da die Übertragung der Kopfläuse hauptsächlich von Mensch zu Mensch erfolgt, breiten sich Läuse in Gemeinschaftseinrichtungen besonders schnell aus. Kopflausbefall hat daher auch nicht zwangsläufig mit mangelnder Sauberkeit zu tun.
Die Diagnose erfolgt durch Nachweis der Läuse oder Nissen. Die Nissen unterscheiden sich von den Kopfschuppen, indem sie sich nicht einfach von den Haaren abstreifen lassen. Sie haften fest an den Haaren, bevorzugt am Haaransatz hinter den Ohren, in der Schläfen- und Nackengegend.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 71 - Seuchenschutz, Umwelthygiene
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Laus, Läuse, Kopflaus, Ungeziefer, meldepflichtig