Übernachtungssteuer
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 2.3 Steuern und Abgaben
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Leisen
Besucheranschrift
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: leisen.thomas@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-11633
Internet
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gästebeitrag, Bettensteuer, Tourismusabgabe