Hausnummernvergabe
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wallmerod - Baurecht, Satzungen
Adresse
Postanschrift
Gerichtsstraße 1
56414 Wallmerod
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Bürgerservice/Einwohnermeldeamt: (06435) 508-888 Sonstige Angelegenheiten: (06435) 508-0 ... oder verwenden Sie die Ihnen bekannte Durchwahlnummer der/des betreffenden Sachbearbeiterin/s.
Kontakt
Kontaktperson
Mario Steudter
Postanschrift
Gerichtsstraße 1
56414 Wallmerod
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06435 508-300
Fax: 06435 508-750
E-Mail: m.steudter@wallmerod.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vergabe von Hausnummern, Grundstück