Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

    Beschreibung

    Wenn Ihr Kind oder ein anderer Minderjähriger, für den Sie erziehungsberechtigt sind, eine Auslandsreise ohne Ihre Begleitung unternimmt, empfehlen wir, ihm neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie Ihrer eigenen Ausweisdatenseite mitzugeben.

    Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Sie erleichtern damit die Arbeit der Grenzpolizei zur Verhinderung von Kindesentziehungen oder eines unerlaubten Entfernens von Kindern aus dem Einflussbereich eines oder beider Erziehungsberechtigter.

    Für die Einverständniserklärung empfehlen wir folgenden Inhalt:

    • die Personalien Ihres Kindes oder des anderen Minderjährigen, für den Sie erziehungsberechtigt sind
    • Ihre eigenen Personalien und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit
    • die geplante Reiseroute
    • die Personalien volljähriger Begleitpersonen
    • die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (durch einen Notar, das Rathaus o. Ä.)
    • ggf. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache des Ziellandes (beispielsweise durch ein Übersetzerbüro)

    Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Vertretung dieses Landes. 

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Basilikastraße 4

    55411 Bingen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6721 184-300

    Fax: +49 6721 184-310

    E-Mail: buergerbuero@bingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19

    BIC: MVBMDE55

    Bankinstitut: Mainzer Volksbank

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2014

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2017

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Stichwörter

    Ausweis, Urlaub, Sorgerecht, Minderjähriger, Alleinreisende

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020